Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 49 Seiten
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ENTWURF
Referenz/Aktenzeichen: F472-1857
Anhang 4 Ziff. 2.2 Tätigkeiten mit einschliessungspflichtigen gebietsfremden Orga-
nismen
Das Laboratorium der Urkantone, Kantone NW und OW erachten den Inhalt von Ziff. 2.2 als angemessen. Eco Swiss und der Kanton FR erachten die aufgeführten Massnahmen für den Schutz vor gebietsfremden Pflanzen als zu vage; um die Ausbreitung von Organismen zu verhindern, sei hier analog zu den gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen eine Liste der notwendigen Massnahmen zu erarbeiten. Eco Swiss und der Kanton BL schlagen eine mit der Tabelle in Anhang 4 Ziff. 2.1 vergleichbare Lösung vor, während der Kanton FR auf das Beispiel für Tätigkeiten mit Insekten auf S. 51 der Erläuterung verweist.
Anhang 5
economiesuisse, Roche und SGCI fordern, Art. 1 StFV dahingehend abzuändern, dass ihr nicht nur Tätigkeiten mit Mikroorganismen, sondern neu sämtliche Tätigkeiten mit Organismen der Klasse 3 und 4 unterstellt wären. Es solle jedoch möglich sein, dass einzelne Tätigkeiten der Klasse 3 auf Antrag des Betriebes von der Vollzugsbehörde des Standortkantons aus dem Geltungsbereich entlassen werden könnten. Dies gelte insbesondere für den Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganismen der Gruppe 3**. Auch die UVPV sei entsprechend anzupassen.
40/49 16.73/2003-00804/03/10/09/07/F472-1857