Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/13: Verordnung vom 24. September 2004 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG) · 8 Seiten

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1. EINLEITUNG.............................................................................................................................................. 2

2. VERNEHMLASSUNGSVERFAHREN .................................................................................................... 3

3. ERGEBNISSE IM EINZELNEN ............................................................................................................... 3

4. ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE ......................................................................................... 7

1. Einleitung

Im Anschluss an einen Entscheid des Bundesrates vom 21. Januar 2009 wurde die

Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) damit beauftragt, die Artikel 82 und 83 der Verordnung vom 24. September 2004 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG; SR 935.521) zu revidieren. Der Schwellenwert, ab dem die steuerliche Progression der Spielbankenabgabe einsetzt, soll für Spielbanken mit einer Konzession A von 20 auf 10 Millionen Franken abgesenkt werden.

Die Artikel 83 und 83 VSBG legen den Basisabgabesatz auf 40 Prozent der Bruttospielerträge (BSE) fest. Bei Spielbanken mit einer Konzession A wird der Abgabesatz auf BSE bis 20 Millionen, bei Spielbanken mit einer Konzession B auf BSE bis 10 Millionen erhoben. Für jede weitere Million Franken Bruttospielertrag steigt der Grenzabgabesatz um 0,5 Prozent bis zum Höchstsatz von 80 Prozent.

Der Artikel 41 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und

Spielbanken (Spielbankengesetz, SBG; SR 935.52) schreibt vor, dass eine Steuer erhoben wird. Diese ist so auszugestalten, dass nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte Spielbanken eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital erzielen können.

Der in Schweizer Spielbanken erwirtschaftete Gesamtbruttospielertrag stieg von 769

Millionen Franken im Jahr 2004 auf 1'018 Millionen Franken im Jahr 2007. Die

Rentabilitätskennzahl, der «Return on Assets» (ROA), der Spielbanken mit einer Konzession A stieg von 12 Prozent in den Jahren 2004/2005 (zum Vergleich: der Durchschnitt aller Wirtschaftsbranchen lag gemäss dem Bundesamt für Statistik bei 5 Prozent) auf 17,1

Prozent im Jahr 2007 an. Im Jahr 2008 sanken die Gesamtbruttospielerträge auf 991,9 Millionen Franken (-2.7 Prozent). Im ersten Trimester des Jahres 2009 sanken die

Bruttospielerträge noch einmal um durchschnittlich 9.7 Prozent gegenüber der

entsprechenden Vorjahrsperiode. Der Umstand, dass die Bruttospielerträge der Spielbanken bis 2007 stetig zugenommen hatten, rechtfertigt die Revision der Artikel 82 und 83 der

Spielbankenverordnung.