Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/13: Verordnung vom 24. September 2004 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG) · 8 Seiten
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verloren geht.
Grand Casino Die Rentabilität von Spielbanken leidet ohnehin schon unter der schlechten Wirtschaftslage. Ein Luzern AG generelles Rauchverbot wird die Erträge zusätzlich schmälern, und im Zuge der Liberalisierung von
Online-Glücksspielen gehen den Spielbanken die Kundschaft verloren. Die angesichts der Gültigkeitsdauer der erteilten Konzessionen langfristig eingegangenen hohen finanziellen Verpflichtungen und die Tatsache, dass die Folgen der durch die kalte Progression entstandene Verzerrung nie ausgeglichen worden sind, stellt die Rentabilität von Spielbanken in Frage. Über kurz oder lang wird eine tief greifende Restrukturierung und der Abbau von Stellen unumgänglich sein. Unter einer Steueranhebung wird das Betriebsergebnis der Spielbanken massgeblich in Mitleidenschaft gezogen. Die Rolle der Grand Casinos als Arbeitgeber, im Tourismus und als Sponsoren würde massgeblich geschwächt werden. Die stärkere Besteuerung würde allein der AHV zugute kommen. Den Schaden zu tragen hätten die Gemeinden, die Kantone, die Arbeitnehmenden, der Tourismus und all diejenigen, deren Aktivitäten erst durch das Sponsoring seitens der Spielbanken ermöglicht werden. All diese Nachteile können wohl kaum im Interesse des Volkes sein.
Casinò Admiral Begrüsst dem Änderungsvorschlag, zumal er nach der Revision im Jahr 2004 einen weiteren Fortschritt SA in Mendrisio beim Abbau der Ungleichbehandlung der beiden Typen von Spielbanken darstellt. Distanziert sich
ausdrücklich von der Stellungnahme des SCV. Würde sich wünschen, dass in einem weiteren Schritt auch die noch verbleibenden Unterschiede zwischen den beiden Typen von Spielbanken abgeschafft werden würden.
Casino de Die angestrebte Änderung zielt einzig auf eine Steuererhöhung ab. Und dies zu einem Zeitpunkt, in dem Montreux SA die Spielbanken die Wirtschaftskrise mit voller Kraft zu spüren bekommen. Eine Steuererhöhung würde
sich in gravierendem Masse negativ auf die Beschäftigungslage und die zu tätigenden Investitionen auswirken. Wenngleich in der Schweiz die Zahl der Spielbanken begrenzt bleibt, sieht sich das Casino Montreux in einem scharfen Konkurrenzkampf mit Casinos im benachbarten Frankreich. Um die Spielbanken in der Schweiz ist es längst nicht so gut bestellt, wie es die ESBK in ihrem Begleitschreiben darstellt. Nach Abzug der Steuern trifft der im Gesetz verwendete Begriff „übermässig“ auf das, was als Ertrag übrig bleibt, nicht mehr zu: Die Bruttospielerträge sind 2008 und 2009 eingebrochen. Die Spielbanken bekommen auch die Konkurrenz der Online-Glücksspiele und der Poker-Tourniere zu spüren. Die Einführung des Rauchverbots würde einen Ertragsrückgang von 15 Prozent bewirken. Dies war der Fall in Frankreich, in Italien und bei den Spielbanken in den Kantonen, in denen das Rauchverbot bereits gilt. Die angestrebte Steuererhöhung kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Eine Abnahme der geplanten Investitionen und Entlassungen wären die Folge. Der gesunde Menschenverstand gebietet, mit den geplanten Verordnungsänderungen wenigsten bis 2012 zuzuwarten. Bis dann wird das Ausmass der Wirtschaftskrise absehbar sein, und anhand der Statistiken der Jahre 2009 bis 2011 lassen sich Aussagen machen über die Auswirkungen, die die Online-Glückspiele und ein generelles Rauchverbot haben.
Grand Casino Der Artikel 41 SBG enthält keine Bestimmung, wonach die Aufsichtsbehörde die Höhe der von den St. Gallen AG Spielbanken erzielten Gewinne zu prüfen und die Abgabesätze jeweils anpassen soll. Auch aus keiner
Bestimmung in der Verfassung lässt sich ein derartiger Auftrag ableiten. Die vermeintliche Zuständigkeit, die sich die Aufsichtsbehörde anmasst, entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage. Es gibt keinen gesetzlichen Auftrag, im Laufe der für zwanzig Jahre erteilten Betriebskonzession die erwirtschafteten Gewinne einer Spielbank zu prüfen. Ebenso besteht kein gesetzlich verankerter Auftrag, die Abgabesätze in irgendeiner Weise entsprechend anzupassen. Die ESBK hat sich auf Zahlen gestützt, die aus den Jahren 2004 bis 2007 stammen. Mittlerweile sind die Gewinne, die die Spielbanken erzielt haben, stark zurückgegangen. Angesichts der Wirtschaftskrise und des kantonalen Rauchverbotes ist eine Abgabenerhöhung nicht angezeigt. Mit den Zahlen aus dem Jahr 2007 gerechnet, würden im Fall des Grand Casinos St. Gallen bei einer Abgabenerhöhung der Gemeinde und dem Kanton Steuereinnahmen in der Höhe von 223'162 Franken entgehen. Mit Verweis auf das Rechtsgutachten von Frau Professor Isabelle Häner vom 13. Mai 2009 wird angeregt, von der angestrebten Verordnungsänderung abzusehen und für einen Ausgleich der Folgen zu sorgen, die aus der Verzerrung durch die kalte Progression resultiert sind. Des Weiteren wird verlangt, den Entscheid, Spielbanken mit einer Konzession B höher zu besteuern aufzuschieben, bis die Bruttospielerträge wieder auf dem Stand des Jahres 2007 sind. Ein eventueller Entscheid, Spielbanken mit einer Konzession A höher zu besteuern, sollte erst dann in Kraft treten, wenn die Bruttospielerträge wieder den Stand erreicht haben, auf dem sie im Jahr 2007 gewesen sind.
Casino St. Steht als Spielbank mit einer Konzession B nicht in Konkurrenz zu Spielbanken mit einer Konzession A. Moritz AG Nimmt Kenntnis vom Änderungsvorschlag, ohne aber dazu Stellung zu nehmen. Verwehrt sich gegen
die Äusserung der ESBK, die Schweizer Spielbanken hielten eine Oligopol-Stellung inne. Vielmehr sehen sich die Schweizer Spielbanken einer starken Konkurrenz vor allem aus dem Ausland gegenüber. Gerade auch im Hinblick auf die Konkurrenzsituation und im Interesse der Spielbanken wie auch aller Beteiligter, die von den Spielbankabgaben profitieren, gilt es gut abzuwägen, ob eine Abgabenerhöhung angebracht ist.
CSA Casino Ist als Spielbank mit einer Konzession B nicht betroffen vom Änderungsvorschlag. Verzichtet deswegen Schaffhausen auf eine Stellungnahme. Hält dafür, dass es angebracht wäre, A- und B-Spielbanken gleichzubehandeln. AG Dasselbe gilt auch hinsichtlich einer weiter reichenden Anpassung der für Spielbanken geltenden + Rahmenbedingungen.
Casino
Zürichsee AG in
Pfäffikon
Centre Patronal Die vorgesehene Harmonisierung ist insofern akzeptabel, als Spielbanken mit einer Konzession B in den
Jahren von 2004 bis 2007 ihre Rentabilität beträchtlich steigern konnten. Wünschenswert ist, würde in einem weitern Schritt entschieden, dass wie bei B-Spielbanken ein Teil der von A-Spielbanken eingenommen Steuern den Kantonen zugute käme.