Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/13: Verordnung vom 24. September 2004 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG) · 8 Seiten
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Angesichts des Ertragsrückgangs in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 steht zu befürchten, dass die Erträge auch 2009 weiter zurückgehen werden. Es ist indessen davon abzuraten, den Gesamtbesteuerungssatz zu erhöhen. Vielmehr gilt es, die Schwellenwerte der beiden Spielbankentypen zu harmonisieren: Für Spielbanken mit einer Konzession A sollten künftig dieselben Bedingungen gelten wie für die seit dem Inkrafttreten des SBG erfolgreich arbeitenden Spielbanken mit einer Konzession B.
2. Vernehmlassungsverfahren
Die ESBK hat am 24. April 2009 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Kantone, die in der Schweiz zugelassenen Spielbanken und der Schweizer Casino Verband sind zur Stellungnahme eingeladen worden. Das Centre Patronal hat unaufgefordert am Vernehmlassungsverfahren teilgenommen.
3. Ergebnisse im Einzelnen
Von Hauptpunkte der Stellungnahme
Kanton AG Einverstanden mit dem gemässigten Ansatz. Allerdings muss die Entwicklung der von den Spielbanken
erwirtschafteten Erträge im Auge behalten werden. Gegebenenfalls müssen weitere Massnahmen getroffen werden.
Kanton AI Keine die Vorschläge befürwortende Argumente.
Kanton AR AR hat keine Spielbanken und ist somit von der Thematik nicht direkt betroffen. AR befürchtet, dass eine
aggressive Besteuerung der Spielerträge auf Dauer unliebsame Auswirkungen nach sich ziehen. Man darf ausserdem nicht vergessen, dass die Spielbanken mit sinkenden BSE zu kämpfen haben. AR äussert sich weder für noch gegen den Vorschlag.
Kanton BE Die Gesetzesänderung ist angesichts der Überlegungen, die die ESBK im Begleitschreiben dargelegt
hat, gerechtfertigt. Sollten die BSE dereinst wieder zunehmen, würde einzig der Bund von zusätzlichen Abgaben profitieren, zumal die Kantone die Spielbanken mit einer Konzession B nicht besteuern.
Kanton BL Im Kanton BL wird keine Spielbank betrieben. Besorgnis erregend ist der Rückgang der
Steuereinnahmen, mit denen die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) finanziert wird. Die Steuerabgaben der Spielbanken sind ein Hauptgrund gewesen, dass diese in ihrer heutigen Form konzessioniert worden sind. Wichtig ist auch der Grundsatz, dass Spielbanken eine angemessene Rendite, nicht aber übermässige Gewinne erzielen sollen. Leider gibt es keine Zahlen über die Gesamtkapitalrentabilität, den «Return on Assets», der Jahre 2008 und 2009, die eine Einschätzung darüber zulassen würden, ob eine Anpassung der Besteuerung gerechtfertigt ist und dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Die Gründe sind nicht klar, weshalb die moderate Variante, die sich darauf beschränkt, die Schwellenwerte der beiden Spielbankentypen zu harmonisieren, als geeignet erachtet und den anderen Varianten vorgezogen wird. BL kann ohne Vergleichszahlen keine verlässlichen Aussagen darüber machen, ob die Spielbanken eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital erzielen können. BL ist skeptisch gegenüber der vorgeschlagenen Änderung und stellt die Frage, ob diese Variante nicht allzu moderat ist. Eine höhere Besteuerung würde der mit dem Artikel 41 SBG verfolgten Intention eher entsprechen.
Kanton BS Wenn die Erträge der Spielbanken während der vergangenen Jahre auch zurückgegangen sind, so ist es
derzeit nicht ratsam, die Spielbanken höher zu besteuern, zumal sich die Konkurrenz verschärft hat, nachdem die ESBK es genehmigt hat, ausserhalb der Spielbanken Poker-Tourniere zu veranstalten. Auch der Entscheid des Bundesrates, die Bestimmungen über Online-Glücksspiele zu lockern, ist der Stellung der Schweizer Spielbanken auf dem Markt nicht gerade zuträglich. Für das Grand Casino Basel hat sich die Lage zusätzlich verschlechtert, nachdem im französischen Blotzheim eine Spielbank eröffnet worden ist. Ernst zu nehmen sind auch die Befürchtungen der Spielbankenbetreiber, dass das Rauchverbot sich nachteilig auf den Umsatz auswirkt. Angesichts dieser Überlegungen bittet BS die ESBK, die geplante Gesetzesänderung zu überdenken. BS spricht sich gegen diese Änderung aus, denn sie führe dazu, dass sich der Nettogewinn des Grand Casino Basel und die vom Kanton erhobene Gewinnsteuern verringern werden.
Kanton FR Die Harmonisierung des Schwellenwertes wird dazu beitragen, dass alle Betreiber von Schweizer
Spielbanken unter denselben Bedingungen arbeiten.
Kanton GE Ist einverstanden mit der Änderung; sSie kann der Finanzierung der AHV und IV nur förderlich sein.
Kanton GL Begrüsst die Änderung und verzichtet ausdrücklich auf eine eingehende Stellungnahme.
Kanton GR Ist von der vorgesehenen Änderung nicht betroffen, da Im Kanton keine Spielbank mit einer Konzession
A betrieben wird. Einverstanden, dass wenn die Geschäftsergebnisse gut sind, erhebliche progressive Steuern erhoben werden. Einverstanden mit dem vernünftigen Grundsatz, wonach die Schwellenwerte,