Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/132: 08.432 n Parlamentarische Initiative. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen · 17 Seiten

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faktisch ein Automatismus, da es keine Ablehnungsansprüche gebe und der Schweizerbürgerin oder dem Schweizerbürger die Möglichkeit einer freien Entscheidung genommen werde. Schliesslich solle auch jede Ausländerin und jeder Ausländer selbst entscheiden können, ob sie oder er das Schweizer Bürgerrecht auf dem ordentlichen Weg erwerben wolle.

1.3 Umsetzung der Initiative durch die SPK

1.3.1 Mandatierung einer Subkommission

An ihrer Sitzung vom 20. Februar 2009 beschloss die SPK, zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative eine Subkommission mit 7 Mitgliedern (Tschümperlin, Geissbühler, Hiltpold, Hodgers, Hutter Jasmin, Marra, Schmidt Roberto) einzusetzen. Die SPK stellte dem Büro des Nationalrates einen entsprechenden Antrag, der Zustimmung fand.

Zur Erfüllung ihres Auftrags trat die Subkommission zwischen Mai und September 2009 zu insgesamt drei Sitzungen zusammen. An einer ersten Sitzung fällte sie erste Richtungsentscheide, die an zwei weiteren Sitzungen konkretisiert wurden. Am 10. September 2009 verabschiedete die Subkommission mit 5 zu 1 Stimmen ihre Vorlage zuhanden der Plenarkommission.

1.3.2 Verabschiedung durch die Plenarkommission

Am 5. November 2009 beriet die SPK den Vorentwurf ihrer Subkommission und schickte diesen mit 16 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen bis am 15. Februar 2010 in die Vernehmlassung.

1.4 Die Bestrebungen für einen Bürgerrechtserwerb bei Geburt und für erleichterte Einbürgerungen im historischen Überblick

Seit der Gründung des Bundesstaates 1848 bildeten die Voraussetzungen für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts immer wieder Gegenstand von – mitunter emotional geprägten – politischen Auseinandersetzungen. Nachfolgend sollen die wichtigsten rechtlichen Entwicklungen in Bezug auf die Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern durch Geburt in der Schweiz bzw. durch Erwerb im Rahmen eines erleichterten Einbürgerungsverfahrens dargestellt werden.

1.4.1 Bestrebungen bis zu den frühen 80er-Jahren des 20. Jahrhunderts1

Die Anfänge des Ringens um eine Privilegierung bzw. Vereinfachung der Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer reichen bis in das späte 19. und beginnende 20. Jahrhundert. Vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zum Vorabend des 1. Weltkrieges 1914 verzeichnete die Schweiz vor dem Hintergrund der zunehmenden Industrialisierung einen markanten Zuwachs der ausländischen Wohnbevölkerung. So stieg deren Anteil an der Gesamtbevölkerung bis 1910 auf

1 Zusammenfassung Kap. 1.3.1 aus: BBl 1982 II , S. 127-129