Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/132: 08.432 n Parlamentarische Initiative. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen · 17 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht
ein entsprechendes Gesuch stellten. Mehr als 45 000 Kinder machten davon Gebrauch.
1.4.2 Ablehnung von Verfassungsänderungen durch Volksabstimmungen von 1983 und 1994
Die erleichterte Einbürgerung von jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländerinnen und Ausländern blieb auch nach der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes von 1952 ein umstrittener Gegenstand der Bundespolitik. Davon zeugt u.a. auch eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen der späten 60er- und 70er-Jahre3. 1982 präsentierte der Bundesrat der Bundesversammlung eine Vorlage, mit der ein neuer Anlauf zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage für die erleichterte Einbürgerung dieser Personengruppe genommen werden sollte.4 Der im Dezember 1983 zur Abstimmung gebrachte Bundesbeschluss vom 24. Juni 1983 über die Erleichterung gewisser Einbürgerungen5sah einen neuen Verfassungsartikel vor, nach dem der Bund unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Integration die Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer sowie von Flüchtlingen und Staatenlosen hätte erleichtern können. Die Vorlage wurde jedoch am 4. Dezember 1983 durch das Volk mit 55,2% Nein-Stimmen und durch die Stände mit 164/2 Nein gegen 42/2 Ja verworfen6.
Zwölf Jahre später legte der Bundesrat dem Parlament eine weniger umfassende Vorlage mit ähnlicher Stossrichtung vor, wobei nun namentlich Personen mit Flüchtlingsstatus von der Regelung ausgenommen werden sollten7. Der vom Parlament gegenüber dem Entwurf des Bundesrates unverändert verabschiedete Bundesbeschluss wollte in Artikel 44 der Bundesverfassung festschreiben, dass der Bund die Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer erleichtert. Diese Vorlage wurde im Juni 1994 zwar vom Volk mit 52,8% der Stimmen angenommen, scheiterte jedoch mit 92/2 Ja zu 114/2 Nein am Ständemehr.
1.4.3 Die Verfassungsvorlagen von 2004
In Umsetzung von neuen parlamentarischen Vorstössen unterbreitete der Bundesrat am 21. November 2001 dem Parlament mit der „Botschaft zum Bürgerrecht für junge Ausländerinnen und Ausländer und zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes“8 (01.076) seine vorläufig letzte Vorlage, welche die Einführung von Einbürgerungserleichterungen für junge Ausländerinnen und Ausländer zum Ziel hatte. Im Zentrum der Vorlage standen Entwürfe zur erleichterten Einbürgerung für Personen der zweiten Ausländergeneration sowie für den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation.
3 BBl 1982 II , S. 137-138
4 82.019 Botschaft über die Revision der Bürgerrechtsregelung in der Bundesverfassung; BBl 1982 125
5 BBl 1983 703
6 BBl 1984 614
7 92.079 Botschaft über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer, BBl 1992 545
8 BBI 2002 1911