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Vernehmlassung 2009/137: Ergänzender Bericht zum Abschluss eines neuen Zusatzabkommens zum Abkommen vom 9. September 1966 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen · 7 Seiten
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Doppelbesteuerung. Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich
Es besteht Einvernehmen darüber, dass Artikel 28 dieses Abkommen die Vertragsstaaten nicht dazu verpflichtet, Informationen auf einer spontanen oder automatischen Basis auszutauschen.»
Art. 11
1. Jeder Vertragsstaat notifiziert dem anderen Vertragsstaat, dass die nach seinem innerstaatlichen Recht erforderlichen Verfahren für die Inkraftsetzung dieses Zusatzabkommens erfüllt sind; dieses tritt am Tag des Eingangs der letzten dieser Notifikationen in Kraft.
2. Die Bestimmungen des Zusatzabkommens finden hinsichtlich der Einkommenssteuer, entsprechend dem jeweiligen Sachverhalt, Anwendung auf die betreffenden Einkünfte der Kalender- oder Geschäftsjahre, die dem Kalenderjahr folgen, in dem das Zusatzabkommen in Kraft getreten ist.
3. Ungeachtet der Bestimmungen von Absatz 2 findet das Zusatzabkommen auf Informationsbegehren betreffend Kalender- oder Geschäftsjahre Anwendung, die ab dem 1. Januar nach der Unterzeichnung dieses Zusatzabkommens beginnen.
4. Artikel 28bisfindet Anwendung auf alle Forderungen, die bei Inkrafttreten dieses Zusatzabkommens nach dem Recht des ersuchenden Staates noch nicht verjährt sind.
5. Das Zusatzabkommen bleibt so lange in Kraft wie das Abkommen.
6. Ab dem Inkrafttreten des Zusatzabkommens wird auf das Abkommen als «modifiziertes Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich vom 9. September 1966 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht» (zusammen ein Protokoll) Bezug genommen.
Geschehen zu Bern, am 27. August 2009, im Doppel in französischer Sprache.
Für den Für die
Schweizerischen Bundesrat: Regierung der Republik Frankreich:
Hans Rudolf Merz Christine Lagarde