Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/137: Ergänzender Bericht zum Abschluss eines neuen Zusatzabkommens zum Abkommen vom 9. September 1966 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen · 8 Seiten
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jüngst auf internationaler Ebene abgespielt haben und für diejenigen Staaten, die in Sachen Amtshilfe als nicht kooperativ eingestuft werden, noch in Aussicht stehen.
Dank den im Zusatzabkommen vorgesehenen Lösungen, welche auch Grundsatzfragen zum Schweizer Finanzplatz regeln (Artikel 11 und insbesondere Artikel 14 DBA-F), lassen sich zudem für diesen schädliche Gegenmassnahmen vermeiden. In diesem Stadium wurden seitens Frankreichs insbesondere folgende Gegenmassnahmen öffentlich erwähnt: die Möglichkeit die Abzugsfähigkeit von Zahlungen und Honoraren, die an Lieferanten, gezahlt werden, welche in nicht kooperativen Staaten ansässig sind zu beschränken oder aufzuheben, die Hinterfragung des Systems der Befreiung von Dividendenzahlungen, welche von ausländischen Filialen an französische Muttergesellschaften ausgerichtet werden, sogar bis hin zur Aufkündigung der Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern, welche ihren Verpflichtungen in Bezug auf den Informationsaustausch nicht nachkommen. Wie wir bereits in unserem Bericht vom Mai 2007 erwähnten, beruht diese Revision auf gegenseitigen Kompromissen. Unter Berücksichtigung der jüngsten politischen Entwicklungen beweisen die Vertragsparteien mit dieser Revision ihren Willen, unter Wahrung einer gewissen Ausgeglichenheit möglichst alle aufgeworfenen Probleme zu lösen.