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Vernehmlassung 2009/138: Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Mexiko auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen · 10 Seiten
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Übersetzung1
Protokoll zur Änderung des am 3. August 1993 in Mexiko unterzeichneten Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko,
vom dem Wunsche geleitet, ein Protokoll zur Änderung des am 3. August 1993 in Mexiko unterzeichneten Abkommens zwischen den beiden Vertragsparteien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen abzuschliessen (nachfolgend als «das Abkommen» bezeichnet),
haben Folgendes vereinbart:
Art. I
Buchstabe a) von Artikel 2 Absatz 3 (Unter das Abkommen fallende Steuern) des Abkommens wird aufgehoben und durch den folgenden Buchstaben a) von Absatz 3 ersetzt:
«a) in Mexiko:
i) die Steuer vom Einkommen (el impuesto sobre la renta);
ii) die Unternehmenssteuer zu einem einheitlichen Satz (el impuesto empresarial a tasa única);
(im Folgenden als «mexikanische Steuer» bezeichnet);»
Art. II
Absatz 3 von Artikel 4 (Ansässige Person) des Abkommens wird aufgehoben und durch den folgenden neuen Absatz 3 ersetzt:
«3. Wenn gemäss den Bestimmungen von Absatz 1 eine Gesellschaft als in beiden Vertragsstaaten ansässig gilt, bemühen sich die zuständigen Behörden der beiden Staaten, die Frage der Ansässigkeit im Verständigungsverfahren zu regeln und dabei den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, den Ort der Registrierung oder der Gründung der betreffenden Gesellschaft sowie alle anderen sachdienlichen Faktoren in Betracht zu ziehen. Bleibt eine Einigung aus, so ist die Gesellschaft nicht berechtigt, Vorteile nach diesem Abkommen zu beanspruchen, mit Ausnahme
SR ..........
1 Übersetzung des französischen Originaltextes 2009–2360