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Vernehmlassung 2009/138: Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Mexiko auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen · 10 Seiten
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Doppelbesteuerung. Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Mexiko AS 2009
übermittelt werden. Es besteht im Weiteren Einvernehmen darüber, dass diese Bestimmung dazu dient, dem Steuerpflichtigen ein ordnungsgemässes Verfahren zu gewähren und nicht bezweckt, den wirksamen Informationsaustausch zu verhindern oder übermässig zu verzögern.»
Art. XIV
1. Jeder Vertragsstaat notifiziert dem anderen den Abschluss der Verfahren, die nach seinem Recht für das Inkrafttreten dieses Protokolls erforderlich sind.
2. Das Protokoll tritt 30 Tage nach Eingang der letzten Notifikation in Kraft und seine Bestimmungen finden Anwendung:
a) hinsichtlich der an der Quelle erhobenen Steuern auf Einkünfte, die am oder nach dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten des Protokolls folgenden Jahres gezahlt oder gutgeschrieben werden; und
b) hinsichtlich aller anderen Steuern auf Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten des Protokolls folgenden Jahres beginnen.
3. In Bezug auf Artikel 24 des Abkommens wird der Informationsaustausch gemäss dem vorliegenden Änderungsprotokoll für Steuerjahre gewährt, die am oder nach dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten des Protokolls folgenden Jahres beginnen.
Zu Urkund dessen haben die hierzu von ihren Regierungen gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
Geschehen zu Mexico City, am 18. September 2009, im Doppel in französischer, spanischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleicherweise verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung soll der englische Wortlaut massgebend sein.
Für den Schweizerischen Bundesrat: Für die Regierung der Vereinigten Staaten
von Mexiko:
Heinrich Schellenberg Patricia Espinosa Cantellano
Chargé d’affaires a.i. der Schweiz Aussenministerin