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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten
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waltungen oft nicht die volks- und betriebswirtschaftlich geeignetsten Anbieter von Infrastrukturdienstleistungen sind, eine Tendenz zur Liberalisierung und teilweisen (Re-)Privatisierung der Infrastrukturnetze ein. Im Zuge dieser Entwicklung wurden ehemalige Regiebetriebe in Aktiengesellschaften umgewandelt – wobei die öffentliche Hand als alleiniger oder Mehrheitsaktionär einen entscheidenden Einfluss auf die Unternehmen behielt – und die Märkte dem Wettbewerb geöffnet. In der Folge bildete sich ein komplexes Gefüge von staatlichen und privaten, monopolistischen und kompetitiven Elementen in den Infrastruktursektoren heraus, welches sich anhand von drei Dimensionen strukturieren lässt:
1. Wer besitzt und betreibt die Infrastruktur?
In den Schweizer Infrastruktursektoren sind sowohl staatliche Verwaltungsstellen (Strassenämter) als auch öffentliche, teilprivatisierte und rein private Unternehmen tätig.
2. Wie ist das Verhältnis von Monopol und Wettbewerb?
Auf der Ebene der Dienstleistungen gibt es in den meisten Infrastruktursektoren Elemente von Wettbewerb, dessen Art und Intensität stark vom Ausmass des monopolistischen Engpasses bei der Infrastruktur abhängt. In einigen Sektoren (Strasse, Schiene, Gas) stellt die gesamte Infrastruktur ein natürliches Monopol dar, in anderen (Luftfahrt, Strom, Telekom) mehr oder weniger umfangreiche Teile davon. Um auch bei Vorhandensein monopolistischer Engpässe Dienstleistungswettbewerb zu ermöglichen, verpflichtet der Gesetzgeber die Besitzer der Infrastruktur, diese allen Dienstleistungsanbietern – einschliesslich sich selbst – diskriminierungsfrei (d.h. unterschiedslos) zu gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Da in einem Monopol keine Marktpreise gebildet werden können, liegt es am Gesetzgeber, die Zugangsbedingungen festzulegen. Dabei hat er Vorsorge zu treffen, dass der Preis nicht zu tief liegt, damit genügend Anreize für Investitionen in die Infrastruktur erhalten bleiben, aber auch nicht zu hoch, um das Abschöpfen von Monopolrenten zu verhindern. Die Einhaltung der Zugangsbedingungen wird in den besonders komplexen Märkten Strom und Telekom durch eine vom Gesetzgeber unabhängige Marktaufsichtsbehörde (Elektrizitätskommission ElCom, Kommunikationskommission ComCom) überwacht.
In einigen Infrastruktursektoren existieren heute auch auf der Ebene der Dienstleistungen Monopole. So besitzen die SBB das exklusive Recht, Personen-Fernverkehr auf dem Schweizer Schienennetz anzubieten. Im Regionalverkehr bestellen Kantone und Bund in regelmässigen Abständen Leistungen von Bahnunternehmen, die für den entsprechenden Zeitraum das Monopol für die entsprechende Linie besitzen. Theoretisch könnte die öffentliche Hand einen Wettbewerb um diese temporären Monopole veranstalten, indem sie die gewünschten Leistungen ausschreibt. Während von dieser Möglichkeit im Regionalverkehr auf der Strasse teilweise Gebrauch gemacht wird, kommt sie beim Regionalverkehr auf der Schiene vorerst nicht zur Anwendung.
3. Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich werden in der Schweiz die Infrastrukturen durch die Nutzer finanziert – über Preise, Tarife, zweckgebundene Abgaben und Gebühren. Einzige Ausnahme ist die Eisenbahn, wo der allgemeine Staatshaushalt – also die Steuerzahler – sowohl die Infrastruktur als auch gewisse Dienstleistungen (Regionalverkehr, kombinierter Verkehr) mitfinanzieren.
Die folgende Zusammenstellung vermittelt – unter bewusster Vernachlässigung von Einzelheiten – eine Übersicht über die Verhältnisse in den einzelnen Infrastruktursektoren: