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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten

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7 Leitlinien der nationalen Infrastrukturpolitik

Infrastrukturen sind von zentraler Bedeutung für die Wirtschaftskraft und die Lebensqualität und stellen einen wichtigen Faktor im internationalen Standortwettbewerb dar. Die nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz sind gut ausgebaut, erschliessen sämtliche Landesteile und funktionieren zuverlässig. Die hohe Qualität der Infrastrukturausstattung gilt es im Einklang mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ökologische Verantwortung und sozialer Zusammenhalt) auf lange Sicht zu erhalten.

Im Folgenden werden die Leitlinien der nationalen Infrastrukturstrategie bis 2030 präsentiert. Kapitel 7.1 enthält allgemeine Leitsätze als Antwort auf die in Kapitel 6.1 detailliert geschilderten sektorübergreifenden Herausforderungen. Kapitel 7.2 nennt sodann wichtige Schwerpunkte der künftigen Entwicklung der einzelnen Infrastrukturnetze, welche auf die in den Kapiteln 6.2 bis 6.7 geschilderten sektorspezifischen Herausforderungen Bezug nehmen.

In groben Zügen verfolgt die nationale Infrastrukturstrategie fünf Stossrichtungen:

• Erstens geht es darum sicherzustellen, dass die Schweiz auch im Jahr 2030 über leistungsfähige, auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft in allen Landesteilen zugeschnittene, international konkurrenzfähige Infrastrukturnetze verfügt.

• Zweitens gilt es, sowohl die negativen Auswirkungen der Infrastrukturen auf Mensch und Umwelt als auch die von der Natur ausgehenden Gefahren für die Infrastrukturen selbst im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnismässigkeit zu minimieren.

• Drittens soll die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Infrastruktursektoren durch möglichst effiziente Verwendung der eingesetzten Mittel gefördert werden.

• Viertens muss die langfristige Finanzierung der Infrastrukturnetze gesichert werden.

• Fünftens braucht es Rahmenbedingungen, die es den schweizerischen Infrastruktursektoren ermöglichen, sich vor dem Hintergrund der fortschreitenden Integration der europäischen Märkte zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln.

7.1 Allgemeine Leitsätze der nationalen Infrastrukturstrategie bis 2030

Stossrichtung I: Leistungsfähigkeit der nationalen Infrastrukturnetze sicherstellen

In allen Infrastruktursektoren werden bis 2030 die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Netze sowohl in quantitativer (Kapazität) als auch in qualitativer Hinsicht (Geschwindigkeit, Sicherheit, Stabilität, usw.) steigen. Die Leistungsfähigkeit der nationalen Infrastrukturnetze ist im Einklang mit den sich wandelnden Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft zu erhalten. Angesichts der langen Planungs- und Realisierungsfristen grosser Infrastrukturvorhaben sind die entsprechenden Entscheidungsprozesse frühzeitig einzuleiten.

1 Substanz erhalten

Investitionen zur langfristigen Werterhaltung und Qualitätssicherung der bestehenden Infrastrukturnetze haben erste Priorität.