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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten
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2 Kapazitäten optimal auslasten
Die optimale Auslastung der bestehenden Infrastrukturen hat Priorität vor dem Bau neuer Infrastrukturen. Brachliegende Kapazitätsreserven sind sowohl durch ein effizienteres betriebliches Management als auch durch marktgerechte Beeinflussung der Nachfrage zu mobilisieren. Die intensivere Nutzung darf nicht auf Kosten der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Umweltverträglichkeit gehen.
3 neue Technologien nutzen
Das effizienzsteigernde Potenzial innovativer Technologien – sei es zur Verbesserung des betrieblichen Managements oder zur Nachfrageoptimierung – ist zu nutzen. Den damit verbundenen Systemrisiken ist die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.
4 systemgefährdende Kapazitätsengpässe beseitigen
Falls absehbar ist, dass Produktivitätssteigerungen (Kapazitätsbewirtschaftung, neue Technologien) allein nicht ausreichen, um die Leistungsfähigkeit der nationalen Infrastrukturnetze auf mittlere und lange Sicht zu gewährleisten, sind rechtzeitig gezielte Ausbauten zur Beseitigung systemgefährdender Kapazitätsengpässe vorzunehmen.
Stossrichtung II: Schutz von Mensch, Umwelt und Infrastrukturen gewährleisten
Generell geht von Infrastrukturen ein erhebliches Risiko für die natürliche Umwelt sowie für die Sicherheit, Gesundheit und die Lebensqualität der Bevölkerung aus. Umgekehrt sind Infrastrukturen ihrerseits Naturgefahren ausgesetzt. Die potenziellen Risiken und Belastungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen der Infrastrukturen stehen und sollen im Zuge der Weiterentwicklung der nationalen Infrastrukturnetze auf das jeweils technisch und wirtschaftlich vertretbare Mass reduziert werden.
5 Sicherheit und Umweltverträglichkeit verbessern
Die negativen Folgen der Infrastrukturen für Umwelt, Lebensqualität, Gesundheit und Sicherheit sind grundsätzlich den Verursachern anzulasten und im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnismässigkeit zu minimieren.
6 Naturgefahren vorbeugen
Der Bedrohung der Infrastrukturen und ihrer Nutzer durch Naturgefahren ist durch wirksame Schutzmassnahmen zu begegnen.
7 Raumplanung und Infrastrukturentwicklung aufeinander abstimmen
Die Entwicklung der Infrastrukturnetze muss im Einklang mit den raumpolitischen Zielen erfolgen. Sie sollen alle Landesteile zuverlässig erschliessen, die gute nationale und internationale Anbindung des polyzentrischen «Städtenetzes Schweiz» sicherstellen und eine Verdichtung der Siedlungsentwicklung entlang bestehender Achsen ermöglichen. Wenn immer möglich und sinnvoll ist eine Bündelung der raumwirksamen Infrastrukturnetze in dafür reservierten Korridoren anzustreben.