Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/20: Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) · 54 Seiten
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Art. 55b: Tarife
Diese neue Bestimmung wird von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer abgelehnt oder kritisiert.
FR (40), JU (28), VS (57), ZG (16), EVP (5), ASI (34), Centre Patronal (31), CURAVIVA (37), FMH (46), H+ (19), aspi (52), physioswiss (61), PKS (21), PULSUS (62), SBV (60), SCG (12), SGAM (20), UNION (17), Vaud-cliniques (45) und VSAO (33), lehnen den Vorschlag ab oder erachten ihn als überflüssig.
Einige Vernehmlassungsteilnehmer sehen darin einen Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung [EDU (22), PKS (21), SAGV (29), SCG (12), SGV (14), VSAO (33)], da der Bundesrat in rechtsgültig ausgehandelte oder festgesetzte Tarife im ambulanten Bereich eingreife.
Centre Patronal (31) findet, die Massnahme habe einen bestrafenden Charakter, da die Leistungserbringer für die Zunahme der Kosten und des Leistungsvolumens allein verantwortlich gemacht würden, obwohl diese Steigerung auf eine ganze Reihe von Faktoren zurückzuführen sei.
Die EVP (5) befürchtet, dass der entstehende Druck Rationalisierungsmassnahmen erzwingen und dadurch beispielsweise den Notstand beim Pflegepersonal noch verschärfen würde, ohne die Kostenverursacher in die Pflicht zu nehmen. Gemäss H+ (19) führt eine Tarifsenkung zu Strukturerhalt und Hemmung des medizinischen Fortschritts.
Die EDU (22) erachtet die Tarifreduktion um max. 10% als eine eher ineffiziente Kostensenkungsmassnahme.
Die Grünen (38), FER (39), SGAM (20) und UNION (17) sehen keinen Grund, von der bisherigen Praxis abzuweichen.
SHV (24) fordert, dass die besonderen Leistungen der Mutterschaft wie in Art. 64 Abs. 4 und 6 Bst. d KVG von der Tarifsenkung ausgenommen werden, da eine 10% Lohneinbusse für die Hebammen auf keinen Fall tolerierbar sei. Zudem seien die besonderen Umstände in der Verordnung klar zu definieren.
Wenn schon eine solche Massnahme eingeführt werde, sollte sie gemäss GE (26), ZG (16), ASI (34) und GDK (50) in der Kompetenz der Kantone liegen.
KKA (18) legt dar, sie seien die einzigen Leistungserbringer, die mit den Kostenträgern zusammen über ein Instrument zur Steuerung von Leistungen und Kosten verfügen. Sie hätten wenig Vertrauen in den dannzumal vom Bundesrat vorzunehmenden Prozess einer Tarifsenkung.
Gemäss FRC (41) führt die bundesrätliche Intervention in die Tarifbestimmung zu einer Verwirrung bei der Rollenverteilung. Dennoch könne man verstehen, dass ein gewisser Druck auf die Kantone ausgeübt werden soll.
TI (56), FDP (49), SVP (50), asci und SKS (42), groupmutuel (44), Kf (6), pharmaSuisse (43) und santésuisse (36) sind mit der Einführung dieser Bestimmung einverstanden oder erachten sie zumindest als prüfenswert. Groupmutuel (44) und Kf (6) plädieren dafür, die vorgeschlagene Lösung müsse für sämtliche Bereiche medizinischer Pflichtleistungen gelten, nicht nur für den ambulanten Bereich. Die SVP (50) bringt vor, der Bundesrat müsse diese Kompetenz rasch ausschöpfen, sonst nütze die Massnahme nichts. VD (59) äussert sich ebenfalls zustimmend, bemängelt aber, dass das Projekt bezüglich der vorgesehenen Bedingungen und Mechanismen die notwendige Klarheit vermissen lasse.