Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/24: Verordnung über das Starten und Landen mit Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen (Aussenlandeverordnung AuLaV) · 43 Seiten
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Die SVP ist der Überzeugung, dass sich eine derart restriktive Regelung im Vergleich zur marginalen Anzahl Verzeigungen pro Jahr nicht aufdränge. Das einzige sinnvolle Element, die administrative Erleichterung, werde missbraucht, um mit neuen Auflagen die Luftfahrt massiv zu schwächen. Dies mit entsprechend negativen Auswirkungen für Wirtschaft, Tourismus und Randregionen. Zudem werde die Raumplanungskompetenz der Gemeinden und Kantone unterwandert. Die Vorlage, ein Generalangriff auf die Luftfahrt und ein Misstrauensvotum gegen die föderalistischen Strukturen, wird darum abgelehnt.
Der Kanton Tessin fordert eine Ergänzung zu Art. 7 bis 16, wonach weitere Fälle bestehen, die kantonale Bewilligungen (nicht nach AuLaV) benötigen, beispielsweise für Landungen auf Kantonsstrassen.
Die SPS fordert, dass die Piloten nach der Ausbildung die Grundanforderungen für Aussenlandungen in topographisch anspruchsvollem Gelände beherrschen und die entsprechende Gesetzgebung und die Publikationsmittel kennen müssen.
Aussenlandeverordnung AuLaV: Ergebnis der Vernehmlassung (Entwurf März 2011)