Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/24: Verordnung über das Starten und Landen mit Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen (Aussenlandeverordnung AuLaV) · 43 Seiten

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3. Zusammenfassung der Ergebnisse

Der Entwurf der Aussenlandeverordnung wurde von 71 Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst, einzelne Artikel jedoch kritisch kommentiert oder abgelehnt. Insbesondere der Einbezug der Umwelt- und Planungsanliegen wird positiv gewertet. 13 Vernehmlassungsteilnehmer lehnen den Verordnungsentwurf grundsätzlich ab20. Die Ablehnung erfolgt aus zwei unterschiedlichen Gründen. Einige Umweltorganisationen und Schutzverbände wie auch der Hauseigentümerverband befürchten, dass die Anzahl Aussenlandungen durch die aus ihrer Sicht liberale Aussenlandeverordnung stark ansteigen würde. Teilweise werden auch die Schutzbestrebungen als viel zu gering beurteilt. Die SVP, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und NR Darbellay erachten die Einschränkungen als derart einschränkend, wirtschaftsfeindlich und praxisfremd, dass der Entwurf als Gesamtes abgelehnt wird. Zudem kann festgestellt werden, dass Kantone mit Berggebieten eine klar liberalere Haltung gegenüber Aussenlandungen vertreten, als dies die Kantone ohne Berggebiete tun. Kritisiert werden insbesondere die Artikel zu Einschränkungen in Schutzgebieten, zu Einschränkungen der Aussenlandungen für die verschiedenen Flugzwecke und die Ausnahmemöglichkeiten. Die Kritik zu diesen Artikeln ist jedoch sehr unterschiedlich. Hauptsächlich die Aviatikverbände und Industrievertreter, aber auch Vertreter der Wirtschaft und der Politik erachten die Einschränkungen als unhaltbar. Vor allem die Einschränkungen in den eidgenössischen Jagdbanngebieten werden als unverhältnismässig empfunden. Teilweise wird aber auch die Streichung sämtlicher Aussenlandeverbote gefordert. Als möglicher Ansatz wird die Herausgabe von Empfehlungen genannt. Auf Unverständnis bei Aviatik und Industrie stösst ebenfalls die vorgesehene Mittagspause. Für Umwelt- und Schutzverbände, wie auch für verschiedene politische Parteien und einige Kantone gehen die Einschränkungen bedeutend zu wenig weit. Teilweise wird ein Aussenlandeverbot in sämtlichen eidgenössischen Inventargebieten gefordert, also auch in Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung, in BLN-Gebieten, in Amphibienlaichgebieten und in Gebieten nach der Trockenwiesenverordnung21. Zusätzlich werden auch Aussenlandeverbote in Ramsargebieten22 und Wildtierkorridoren sowie in kantonalen Schutzgebieten gefordert.

Die Delegation der raumplanerischen Regelungen an die Kantone wird kaum in Frage gestellt. Die eigentlichen Regelungen zu den Themen Raumplanung und Baubewilligung jedoch sind umstritten. Auch hier treffen Forderungen für liberalere Regelungen und Forderungen nach mehr Einschränkungen aufeinander. Insbesondere die Frage, ob überhaupt – und wenn ja, welche – Bauten und Anlagen möglich sein sollen, wurde sehr unterschiedlich beantwortet. Weitere, von allen Seiten umstrittene Artikel betreffen Aussenlandungen auf Gewässern und die Begriffsdefinitionen.

Eine generelle Kritik gilt der Struktur des Entwurfs. Mehrfach wurde moniert, dass der Entwurf unübersichtlich ausgefallen sei. Insbesondere durch die vielen Ausnahmemöglichkeiten und die sehr differenzierten Regelungen sei es Aussenstehenden nicht möglich, eine Übersicht über erlaubte und verbotene Aussenlandungen zu erhalten. Unter anderem wird eine Auflistung mit allen Ausnahmemöglichkeiten und Bewilligungspflichten verlangt.

20 Societed Glista Libra Samedan, Schutzverband Aktion gegen Fluglärm Altenrhein, Helvetia Nostra, Verein gegen Fluglärm im Surental, Vereinigung für erträglichen Fluglärm Sektion Baden-Wettingen, Schweizerischer Schutzverband gegen Flugemissionen, Verkehrs-Club der Schweiz Sektion Ob- und Nidwalden, Mountain Wilderness, Schweizerische Volkspartei, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Schweizer Hauseigentümerverband, Bauernverband, NR Darbellay

21 Verordnung vom 13. Januar 2010 über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung, TwwV, SR 451.37)

22 Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung gemäss Ramsar-Konvention von 1971 Aussenlandeverordnung AuLaV: Ergebnis der Vernehmlassung (Entwurf März 2011)