Vorlage
Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 9 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
AS 2008
Art. 24 Aufhebung bisherigen Rechts
Das Jugendförderungsgesetz vom 6. Oktober 19896 wird aufgehoben.
Art. 25 Übergangsbestimmung
1 Der Bund kann den Kantonen ab Inkrafttreten dieses Gesetzes während acht Jahren Finanzhilfen gewähren für kantonale Programme im Bereich Aufbau und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik.
2 Die Finanzhilfen für die kantonalen Programme werden in Form des Leistungsvertrags nach Artikel 16 Absatz 2 SuG7 gewährt. Dieser enthält namentlich die finanzielle Beteiligung des Bundes und die vom Kanton zu erbringenden Leistungen.
Art. 26 Referendum und Inkrafttreten
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat beschliesst das Inkrafttreten.
...
6AS 1990 2007, 2006 5599