Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 50Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)

Anhang 3: Textvorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer

Artikel 27 Abschluss internationaler Vereinbarungen durch den Bundesrat

Gr. Teilnehmer Textvorschlag

keine expliziten Textvorschläge

2. Kapitel: Förderung der Forschung und der Innovation/ 6. Abschnitt: Schweizerischer Innovationspark Artikel 28 Voraussetzungen der Unterstützung durch den Bund

Gr. Teilnehmer Textvorschlag

1 SVP 6. Abschnitt: streichen (Art. 28 – 30)

(auch: CP)

1

7 SAGUF a. "Dieser dient einem übergeordneten nationalen Interesse, der Wettbewerbsfähigkeit, (auch: HPG) Ressourceneffizienz der gemeinsamen Wohlfahrt und der nachhaltigen Entwicklung."

2.

5 CRUS "L’Assemblée fédérale autorise par la voie d’un arrêté fédéral simple le soutien de la Confédération en faveur d’un réseau de parcs suisses d’innovation."

3.

1 VS (neu)“Ein Schweizer Innovationspark ist dezentral einzurichten."

Artikel 29 Unterstützungsmassnahmen und deren Voraussetzungen

Gr. Teilnehmer Textvorschlag

1

1 AI streichen (oder eventualiter anpassen)

1.

1 BE d (neu) "Befristete finanzielle Beiträge"

1.

6 FFGS e. (neu) "die Stiftung geeigneter Gründstücke im Bundesbesitz"

2.

6 FFGS a. "Die raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen für die zweckgebundene Nutzung der

betroffenen Grundstücke sind zum müssen spätestens 1 Jahr nach dem Zeitpunkt des

Bundesbeschlusses vollumfänglich erfüllt sein."

2.

6 FFGS b. "Deren Gründung erfolgt spätestens 1 Jahr vor zeitgleich mit dem Zeitpunkt des

2

Bundesbeschlusses." c. Ziff 6 "Berücksichtigung der umliegenden Ökosysteme."

2.

6 FFGS c. Ziff 5 (neu) "Anwendung der neusten Erkenntnisse der modernen Stadtplanung und der nachhaltigen Bauweise,"

2.

6 FFGS c. Ziff 6 (neu) "Berücksichtigung der umliegenden Ökosysteme."

2.

6 FFGS c. Ziff. 4 "geregelte Mitwirkungsrechte des ETH-Rates, von Institutionen des ETH-Bereichs, weiterer

interessierter Hochschulen wie auch beteiligte Akteure aus der Privatwirtschaft in

Entscheidungsverfahren über Sachverhalten, ... ;"

2.

7 technopark c. Ziff. 4 "... interessierter Hochschulen sowie von anerkannten Technologieparkorganisationen in Entscheidverfahren über..."

2.

5 ETH-Rat d. "die Rückgabe des Grundstückes"

2.

7 SAGUF d. (neu) „Diese Gewährleistung muss unter Einhaltung der in Art. 28 Abs. 1 Bst, 1a aufgeführten (auch: HPG) Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung fortlaufend geprüft und eine allfällige Konzeptanpassung vorgenommen werden.“

Artikel 30 Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Gr. Teilnehmer Textvorschlag

2

5 CRUS b. "les modalités de la répartition des revenus dégagés par l’institution au profit de la formation, de la recherche et de l’innovation;"

Anhang 3: 13/17