Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)
Anhang 3: Textvorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer
Artikel 27 Abschluss internationaler Vereinbarungen durch den Bundesrat
Gr. Teilnehmer Textvorschlag
keine expliziten Textvorschläge
2. Kapitel: Förderung der Forschung und der Innovation/ 6. Abschnitt: Schweizerischer Innovationspark Artikel 28 Voraussetzungen der Unterstützung durch den Bund
Gr. Teilnehmer Textvorschlag
1 SVP 6. Abschnitt: streichen (Art. 28 – 30)
(auch: CP)
1
7 SAGUF a. "Dieser dient einem übergeordneten nationalen Interesse, der Wettbewerbsfähigkeit, (auch: HPG) Ressourceneffizienz der gemeinsamen Wohlfahrt und der nachhaltigen Entwicklung."
2.
5 CRUS "L’Assemblée fédérale autorise par la voie d’un arrêté fédéral simple le soutien de la Confédération en faveur d’un réseau de parcs suisses d’innovation."
3.
1 VS (neu)“Ein Schweizer Innovationspark ist dezentral einzurichten."
Artikel 29 Unterstützungsmassnahmen und deren Voraussetzungen
Gr. Teilnehmer Textvorschlag
1
1 AI streichen (oder eventualiter anpassen)
1.
1 BE d (neu) "Befristete finanzielle Beiträge"
1.
6 FFGS e. (neu) "die Stiftung geeigneter Gründstücke im Bundesbesitz"
2.
6 FFGS a. "Die raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen für die zweckgebundene Nutzung der
betroffenen Grundstücke sind zum müssen spätestens 1 Jahr nach dem Zeitpunkt des
Bundesbeschlusses vollumfänglich erfüllt sein."
2.
6 FFGS b. "Deren Gründung erfolgt spätestens 1 Jahr vor zeitgleich mit dem Zeitpunkt des
2
Bundesbeschlusses." c. Ziff 6 "Berücksichtigung der umliegenden Ökosysteme."
2.
6 FFGS c. Ziff 5 (neu) "Anwendung der neusten Erkenntnisse der modernen Stadtplanung und der nachhaltigen Bauweise,"
2.
6 FFGS c. Ziff 6 (neu) "Berücksichtigung der umliegenden Ökosysteme."
2.
6 FFGS c. Ziff. 4 "geregelte Mitwirkungsrechte des ETH-Rates, von Institutionen des ETH-Bereichs, weiterer
interessierter Hochschulen wie auch beteiligte Akteure aus der Privatwirtschaft in
Entscheidungsverfahren über Sachverhalten, ... ;"
2.
7 technopark c. Ziff. 4 "... interessierter Hochschulen sowie von anerkannten Technologieparkorganisationen in Entscheidverfahren über..."
2.
5 ETH-Rat d. "die Rückgabe des Grundstückes"
2.
7 SAGUF d. (neu) „Diese Gewährleistung muss unter Einhaltung der in Art. 28 Abs. 1 Bst, 1a aufgeführten (auch: HPG) Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung fortlaufend geprüft und eine allfällige Konzeptanpassung vorgenommen werden.“
Artikel 30 Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Gr. Teilnehmer Textvorschlag
2
5 CRUS b. "les modalités de la répartition des revenus dégagés par l’institution au profit de la formation, de la recherche et de l’innovation;"
Anhang 3: 13/17