Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/31: Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten · 12 Seiten

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Bericht Anhörung Deklarationspflicht Holz

1 Ausgangslage

Die Motion WAK-S 06.3415 „Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte“ beauftragt den Bundesrat, eine Vorlage auszuarbeiten, welche eine obligatorische Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft vorsieht, die schrittweise (zeitlich gestaffelt) eingeführt wird, nach dem Prinzip der Selbstdeklaration mit Stichproben funktioniert, Ausnahmen für komplexe Holzwerkstoffe vorsieht, internationale Entwicklungen berücksichtigt und unter Einbezug der Branche erarbeitet wird. Die Motion wurde am 26. September 2007 vom Zweitrat angenommen. In enger Zusammenarbeit mit dem Büro für Konsumentenfragen und mit Unterstützung einer interdepartementalen Begleitgruppe hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zwei Verordnungen über die Deklaration von Holz und Holzprodukten erarbeitet.

Mit Schreiben vom 30. November 2009 an die Adressaten gemäss Anhang 1 hat das SECO die Anhörung zum Entwurf der Verordnungen über die Deklaration von Holz und Holzprodukten eröffnet. Es wurden insgesamt 41 Vernehmlasser zur Stellungnahme eingeladen, 25 Stellungnahmen wurden eingereicht. Die Vernehmlasser, die sich zur Vorlage geäussert haben, sind im Anhang 2 aufgeführt, der auch ein Abkürzungsverzeichnis enthält.

2 Allgemeine Bemerkungen

Das Anhörungsverfahren ergab, dass die grosse Mehrheit der Vernehmlasser der Ansicht ist, dass die Verordnung dem Auftrag der Motion 06.3415 entspricht und eine praxistaugliche Lösung aufzeigt.

Die Umweltverbände (Greenpeace, Pro Natura, WWF) begrüssen den vorliegenden Entwurf als einen Schritt in die richtige Richtung, aber ohne Konkretisierung des Fahrplans für die spätere Weiterentwicklung könne die Motion nicht als erledigt abgeschrieben werden.

Gewerbevertreter (SGV), Detailhandel (Coop, Migros, Swiss Retail) und Vertreter der Konsumenten (EKK, kf) fordern, dass die EU-Regelung abgewartet wird. Gemäss SKS sollen die Entwicklungen in der EU zwar nah verfolgt, aber nicht abgewartet werden. Die Waldwirtschaft (WVS) erachtet die Anpassung des Zeitplans an die EU als "allenfalls angezeigt und nötig". Die weiterverarbeitende Holzwirtschaft (holzbau schweiz, Lignum), Pro Holz, die Schreiner und Holzhandel (SHHZ) wünschen Übergangsfristen bis Ende 2011. Die gestaffelte Einführung wird zwar begrüsst, aber es wird eine künftige inhaltliche Anpassung an das EU-Recht befürchtet, wodurch der momentane Schweizer Alleingang zu einem Leerlauf würde (holzbau schweiz, Lignum, Pro Holz, SHHZ). Durch den Alleingang entstünden vorübergehend Mehrkosten aufgrund der Informationsbeschaffung (holzbau schweiz, SHHZ). Eine inhaltliche Anpassung an die zu erwartende EU-Regelung wird von der weiterverarbeitenden Holzindustrie hingegen explizit abgelehnt.

Die Migros und die Schreiner bezweifeln die Rechtsgrundlage im Konsumenteninformationsgesetz.

Der Holzhandel (SHHZ), die weiterverarbeitende Holzindustrie (holzbau schweiz, Lignum), Pro Holz, die Schreiner, Gewerbevertreter (FER, SGV), Detailhandel (Bauhaus, Coop, Migros, Swiss Retail Federation) und Vertreter der Konsumenten (EKK, kf) äussern sich grundsätzlich gegen die von der Motion geforderten Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte. Auf diese Anliegen kann an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, da die Motion bereits überwiesen ist und deshalb nicht Gegenstand der Anhörung war.

Intercooperation verzichtet auf eine Stellungnahme, da sie beim vorliegenden Geschäft in einer beratenden Funktion für das SECO tätig sind.

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