Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/31: Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten · 12 Seiten
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Bericht Anhörung Deklarationspflicht Holz
3.3 Bauwerk Falls die Deklarationspflicht auf zusammengesetzte Parkettarten erwei-
Parkett tert werden sollte, müssen für diese Produkte bis zu zehn verschiedene Länder angegeben werden, da es mehrere Produktionsstandorte in Europa gibt und es unmöglich ist, den exakten Materialfluss der unzähligen Einzellieferungen während der gesamten Produktionsprozesse getrennt zu halten und genau zu dokumentieren. Aufgrund der limitierten Platzverhältnisse auf der Etikette muss es möglich sein, als Herkunft "EU" (allenfalls mit den Landeskürzeln) anzugeben.
Coop In einem Anhang zur EVD-Verordnung sollen Regionen festgelegt werden, die für die Deklaration der Herkunft verwendet werden dürfen (Skandinavien, Westeuropa, Osteuropa, EU).
Migros, Kann das Holz nicht einem Herkunftsland klar zugeordnet werden, so Swiss Retail soll es möglich sein, Regionen oder die Bezeichnung „Europäische Union“ anzugeben. Für die geforderten Angaben ist sonst der Platz auf der Regaletikette zu klein (Migros).
SHHZ Die Möglichkeit mehrere Länder anzugeben ermöglicht auch die Angabe der Herkunft bei Holzwerkstoffen.
3.3, SKS Begrüsst, dass keine Regionen oder Kontinente angegeben werden 3.4 dürfen. Die Angabe mehrerer Länder ist jedoch ebenfalls verwirrend.
Die Angabe "Herkunft unbekannt" sollte nicht möglich sein.
3.5 FSC Schlägt vor, für wertmässig und ästhetisch eindeutig wichtige Produkt-
anteile ebenfalls eine Deklaration zu verlangen, auch wenn diese massenmässig nicht zu den drei wichtigsten Holzkomponenten gehören (z.B. Furnier).
holzbau Die Bestimmung, wonach nur die drei Holzarten mit dem grössten Masschweiz, senanteil am Produkt deklariert werden müssen, ist wichtig und macht Lignum, Pro die Deklarationspflicht praktikabel.
Holz,
Schreiner,
SHHZ
Swiss Retail Bei Produkten, die aus mehreren Bestandteilen verschiedener Holzarten zusammengesetzt sind, soll nur die Herkunft der Holzart mit dem grössten Massenanteil am Produkt angegeben werden müssen.
3.1.4 Bemerkungen zu Artikel 4: Ort und Sprache der Deklaration
Ab- Vernehm- Stellungnahme satz lasser
4.1, Swiss Retail Die Aufzählung, wo die Deklaration angebracht werden kann, sollte 4.2 nicht abschliessend sein.
4.2 SHHZ Stellt die Frage, ob es aufgrund des Territorialitätsprinzips möglich ist,
Anbieter in die Pflicht zu nehmen, die aus dem Ausland über das Internet direkt Holzprodukte an Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz verkaufen.
SKS Die Angaben müssen direkt beim Produkt gemacht werden. Die Auflage von Katalogen soll nicht möglich sein.
4.3 FER Die Auswirkungen auf die kleinen Unternehmen müssen im Detail ana-
lysiert werden.
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