Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/31: Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten · 12 Seiten
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Bericht Anhörung Deklarationspflicht Holz
3 Ergebnisse im Einzelnen
3.1 Bemerkungen zur Verordnung des Bundesrates
3.1.1 Bemerkungen zu Artikel 1: Gegenstand Ab- Vernehm- Stellungnahme satz lasser
1.2 FER Der Begriff "komplexer Holzwerkstoff" soll genau definiert werden.
holzbau Infolge der in Artikel 2 und 3 festgelegter Grundsätze für die Deklaration schweiz, zusammengesetzter Holzprodukte sowie der Möglichkeit, bei Holzwerk-Lignum, Pro stoffen die Angabe "Mischholz" zu verwenden, erübrigt sich ein Aus-Holz, SBV, schluss "komplexer Holzwerkstoffe" aus dem Geltungsbereich. Der Schreiner, Begriff "komplexe Holzwerkstoffe" führt nur zu Unklarheiten bei der SHHZ, Auslegung der Verordnung.
WVS
3.1.2 Bemerkungen zu Artikel 2: Pflicht zur Deklaration der Holzart
Ab- Vernehm- Stellungnahme satz lasser
2.1 SKS Begrüsst die Lösung, wonach der wissenschaftliche Name nicht auf
dem Produkt stehen muss, aber in Erfahrung gebracht werden kann.
2.4 holzbau Zusammengesetzte Holzwerkstoffe wie Massivholzplatten, Sperrhölzer
schweiz, und Schichthölzer können relativ einfach deklariert werden. Das eigentholzindust- liche Problem stellt sich bei Holzwerkstoffen auf der Basis von Holzrie schweiz, spänen und Holzfasern. Demnach sollte die Angabe "Mischholz" nur bei Lignum, Pro diesen Produkten möglich sein.
Holz, SBV,
Schreiner,
SHHZ,
WVS
2.5 FSC Schlägt vor, für wertmässig und ästhetisch eindeutig wichtige Produkt-
anteile ebenfalls eine Deklaration zu verlangen, auch wenn diese massenmässig nicht zu den drei wichtigsten Holzkomponenten gehören (z.B. Furnier).
holzbau Die Bestimmung, wonach nur die drei Holzarten mit dem grössten Masschweiz, senanteil am Produkt deklariert werden müssen, ist wichtig und macht Lignum, Pro die Deklarationspflicht praktikabel.
Holz,
Schreiner,
SHHZ
Swiss Retail Bei Produkten, die aus mehreren Bestandteilen verschiedener Holzarten zusammengesetzt sind, soll nur die Holzart mit dem grössten Massenanteil am Produkt angegeben werden müssen.
3.1.3 Bemerkungen zu Artikel 3: Pflicht zur Deklaration der Holzherkunft
Ab- Vernehm- Stellungnahme satz lasser
2010-05-17/253 \ COO.2101.104.5.2111924 4/12