Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/31: Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten · 12 Seiten
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Bericht Anhörung Deklarationspflicht Holz
pflicht unterstellt werden, nämlich dann, wenn ihre Trägermaterialien, insbesondere die Holzwerkstoffe, ebenfalls unter die Deklarationspflicht fallen.
Nicht nur die Holzbestandteile, sondern auch die gebrauchsfertigen Produkte sollen deklariert werden. Einzig der Spiegel ist konsequent geregelt (Rahmen fällt unter 4414, der fertige Spiegel unter 70091).2
SHHZ Die Erläuterungen der Eidgenössischen Zollverwaltung zu den Zolltarifnummern sind zwar nützlich, aber reichen nicht aus, um die Rechtssicherheit in Bezug auf die deklarationspflichtigen Waren zu gewährleisten.
Gemäss der Botschaft zum Konsumenteninformationsgesetz von 19863 werden Konsumentinnen und Konsumenten nur als Letztverbraucher verstanden, die Güter zu ihrem persönlichen Gebrauch erwerben. Nicht als Letztverbraucher gelten Personen, die Waren gewerbsmässig erwerben, um sie zu bearbeiten, zu verarbeiten oder an Dritte weiterzuverkaufen. Entsprechend muss der Geltungsbereich enger gefasst sein als in der EU und in den USA, wo es nicht nur um die Information der Konsumentinnen und Konsumenten geht.
Begrüsst es, dass Sitzmöbel und andere Möbel aus Massivholz, die wieder mehr "in" sind, ebenfalls bereits in der ersten Etappe unter die Deklarationspflicht fallen.
Schlägt vor, in der Auflistung die Zolltarifnummer-Unterposition 4418.5000 "Schindeln", voranzustellen, und nachfolgend unter 4418.6000, der Systematik des Zolltarifs folgend, nur "Pfosten und Balken, aus Massivholz", zu erwähnen. Eventuell wäre hier der Klarheit und Vollständigkeit halber der Hinweis "ohne Massivholzplatten", wie bei der Tarifnummer 4421, sinnvoll.
Swiss Retail Begrüsst die Positivliste mit Zolltarifnummern, da die EU die gleiche Systematik verwendet. Bei den Sitzmöbeln aus Massivholz müsste der Geltungsbereich allenfalls klarer eingegrenzt werden. Die Zolltarifnummern 4417, 4419, 4420, 4421 und 7009 sollen gestrichen werden, da diese im Geltungsbereich der EU ebenfalls nicht enthalten seien und davon der gesamte Detailhandel bis zum kleinen Laden betroffen wäre.
1 Bemerkung SHHZ: Genau müsste es 7009.9200 genannt werden. 2 Somit sollten beispielsweise auch fertige Schaufeln, die unter 8201 fallen, und nicht nur Schaufelstiele unter 4417 deklariert werden. Das Gleiche gilt für Bilder, die mit einem Holzrahmen versehen sind und unter 9701 fallen. Gebrauchsfertige Besen und Pinsel mit Stielen aus Holz sind unter 9603 eingereiht. Der fertige Hammer mit Holzstiel fällt unter 8205.2000. Unter 4404 fällt Holz das für Spazierstöcke bearbeitet wurde, der gebrauchsfertige Spazierstock, fällt unter die Position 6602. 3 BBl 1986 II, S. 370 2010-05-17/253 \ COO.2101.104.5.2111924 9/12