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Vernehmlassung 2009/39: Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) · 23 Seiten
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b. dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS);
c. den von den Kantonen, auf deren Gebiet sich Gemeinde beziehungsweise Gemeindeteile der Zone 1 befinden, bezeichneten Stellen.
2 Im Ereignisfall haben die Betreiber von Kernanlagen folgende Aufgaben:
a. sie analysieren das Ereignis im Hinblick auf eine Gefährdung der Bevölkerung;
b. sie leiten geeignete Massnahmen zur Beherrschung des Ereignisses und zur Begrenzung der Auswirkungen auf das Personal und die Bevölkerung ein;
c. sie orientieren zeitgerecht:
1. das ENSI und das BABS;
2. bei schnellen Störfällen und bei Erreichen der Warn- und Alarmierungskriterien im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b bzw. Artikel 10 Abs. 2 der Alarmierungsverordnung vom 5. Dezember 20033 zusätzlich die kantonalen Stellen gemäss Absatz 1 Buchstabe c;
d. sie bestimmen zeitgerecht den Quellterm und übermitteln diesen an das ENSI.
Art. 8 ENSI
1 Das ENSI hat im Rahmen der Planung und Vorbereitung folgende Aufgaben:
a. Es betreibt einen eigenen Pikettdienst und stellt eine eigene interne Notfallorganisation sicher;
b. Es betreibt ein Messnetz zur automatischen Dosisleistungsüberwachung in der Umgebung der Kernkraftwerke (MADUK);
c. Es berät die Kantone, Regionen und Gemeinden bei der Planung und Vorbereitung ihrer Aufgaben;
d. Es überwacht die vom Betreiber der Kernanlagen zu teffenden Massnahmen gemäss Artikel 7 Absatz 1, insbesondere überprüft es die Einsatzbereitschaft der Notfallorganisation der Kernanlagen mit Notfallübungen;
e. Es regelt die Anforderungen zur Bestimmung der Quellterme sowie die Durchführung von Notfallübungen in Richtlinien;
2 Im Ereignisfall hat es folgende Aufgaben:
a. Es beurteilt die Zweckmässigkeit der vom Betreiber der Kernanlagen getroffenen Massnahmen gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b und überprüft deren Umsetzung;
b. Es erstellt Prognosen betreffend Entwicklung des Störfalles in der Anlage, mögliche Ausbreitung der Radioaktivität in der Umgebung und deren Konsequenzen;