Vorlage

Vernehmlassung 2009/39: Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) · 23 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage

b. dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS);

c. den von den Kantonen, auf deren Gebiet sich Gemeinde beziehungsweise Gemeindeteile der Zone 1 befinden, bezeichneten Stellen.

2 Im Ereignisfall haben die Betreiber von Kernanlagen folgende Aufgaben:

a. sie analysieren das Ereignis im Hinblick auf eine Gefährdung der Bevölkerung;

b. sie leiten geeignete Massnahmen zur Beherrschung des Ereignisses und zur Begrenzung der Auswirkungen auf das Personal und die Bevölkerung ein;

c. sie orientieren zeitgerecht:

1. das ENSI und das BABS;

2. bei schnellen Störfällen und bei Erreichen der Warn- und Alarmierungskriterien im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b bzw. Artikel 10 Abs. 2 der Alarmierungsverordnung vom 5. Dezember 20033 zusätzlich die kantonalen Stellen gemäss Absatz 1 Buchstabe c;

d. sie bestimmen zeitgerecht den Quellterm und übermitteln diesen an das ENSI.

Art. 8 ENSI

1 Das ENSI hat im Rahmen der Planung und Vorbereitung folgende Aufgaben:

a. Es betreibt einen eigenen Pikettdienst und stellt eine eigene interne Notfallorganisation sicher;

b. Es betreibt ein Messnetz zur automatischen Dosisleistungsüberwachung in der Umgebung der Kernkraftwerke (MADUK);

c. Es berät die Kantone, Regionen und Gemeinden bei der Planung und Vorbereitung ihrer Aufgaben;

d. Es überwacht die vom Betreiber der Kernanlagen zu teffenden Massnahmen gemäss Artikel 7 Absatz 1, insbesondere überprüft es die Einsatzbereitschaft der Notfallorganisation der Kernanlagen mit Notfallübungen;

e. Es regelt die Anforderungen zur Bestimmung der Quellterme sowie die Durchführung von Notfallübungen in Richtlinien;

2 Im Ereignisfall hat es folgende Aufgaben:

a. Es beurteilt die Zweckmässigkeit der vom Betreiber der Kernanlagen getroffenen Massnahmen gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b und überprüft deren Umsetzung;

b. Es erstellt Prognosen betreffend Entwicklung des Störfalles in der Anlage, mögliche Ausbreitung der Radioaktivität in der Umgebung und deren Konsequenzen;

3 SR 520.12