Vorlage EBV

Vernehmlassung 2009/63: Technische Eisenbahnbestimmungen sowie Verordnungen über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs · 6 Seiten

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Gelöscht: Zugsicherungseinrichtung

Eisenbahnverordnung AS 2009

b. mit einer Feststellbremse, mit der das Fahrzeug gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert werden kann; für Fahrzeuge des internationalen Verkehrs gelten die entsprechenden Vereinbarungen.

Gelöscht: Zugsteuerung

Art. 55 Sicherheitssteuerung und Zugbeeinflussung

1Zugskompositionen müssen in der Regel eine Sicherheitssteuerung aufweisen, die bei Dienstunfähigkeit des Triebfahrzeugführers oder der Triebfahrzeugführerin den Zug auf jedem Streckenabschnitt zum Stillstand bringen kann.

2Auf den entsprechend ausgerüsteten Streckenabschnitten muss die Zugbeeinflussung den Zug zum Stillstand bringen können. Die Anforderungen an die Zugbeeinflussung ergeben sich aus Art. 38 ff.

3Geeignete Massnahmen müssen bewirken, dass nach Ansprechen von Sicherheitssteuerung oder Zugbeeinflussung die dadurch ausgelöste Bremswirkung ausreichend Gelöscht: Zugsicherungseinrichtung lange erhalten bleibt.

Gelöscht: Bremskraft

4Eine Fahr- und Bremsautomatik darf die Wirkung der Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigen. Gelöscht: der durch sie betätigten Bremse

Art. 71

Aufgehoben.

II

Diese Änderung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova