Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/63: Technische Eisenbahnbestimmungen sowie Verordnungen über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs · 7 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 521/2009-03-13/168

4.11 Stromabnehmer

Ziel ist es, in den AB zu Art. 47 EBV sowohl bei der Meter- als auch bei der Normalspur eine bestehende Regelungslücke betreffend Kurvenerweiterung zu schliessen und den Text aus den Erläuterungen in der AB-EBV aufzunehmen.

4.12 Niveaugleicher Einstieg

Neu werden in den AB zu Art. 66 EBV nebst den Rollstühlen auch die Rollatoren genannt. Für diese gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie für Rollstühle; Rollatoren werden aber für Reisende mit altersbedingten Einschränkungen immer wichtiger. Im gleichen Zug werden auch Anpassungen in VböV2 und VAböV3 vorgenommen.

5. Elektrische Anlagen

5.1 Stromabnehmerraum und Fahrleitungsraum (Normalspur)

Die AB zu Art. 18 EBV werden an den heutigen Stand der Technik angepasst. Dadurch kann die Zahl der Ausnahmegesuche pro Jahr verringert werden (heute ca. 20

- 30 Gesuche pro Jahr).

Die verschiedenen Anwendungsbereiche sind ferner, in Anlehnung an die M-Spur, neu in einer Tabelle festgehalten. Angleichungung der Definitionen an die M- Spur führt zu einheitlicheren Vorschriften.

2 Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV, SR 151.3) 3 Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV, SR 151.342)