Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/8: Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 9 Seiten
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Eintrittsdatum Austrittsdatum Kalenderjahr, in welchem Begründung
der Aufenthalt berücksich-
tigt wird
2. Juli 2010 8. Juli 2010 2010 Die Behandlung erfolgt vollständig im Jahr 2010. 25. Dezember 2010 2. Januar 2011 2010 Die Behandlung geht zwar über den Jahres-
wechsel hinaus, der Aufenthalt kann aber nur im Jahr 2010 berücksichtigt werden, weil nur da der Aufenthalt mindestens drei Nächte gedauert hat. 31. Dezember 2010 5. Januar 2011 2011 Die Behandlung geht zwar über den Jahres-
wechsel hinaus, der Aufenthalt kann aber nur im Jahr 2011 berücksichtigt werden, weil nur da der Aufenthalt mindestens drei Nächte gedauert hat. 29. Dezember 2010 2. Januar 2011 kann in keinem Jahr berück- Die Behandlung dauert zwar insgesamt mindes-
sichtigt werden tens drei Nächte, jedoch geht der Aufenthalt über den Jahreswechsel hinaus. Der Aufenthalt kann in keinem Jahr berücksichtigt werden, da der Aufenthalt in keinem Jahr mindestens drei Nächte gedauert hat.
22. Dezember 2010 6. Januar 2011 2010 Die Behandlung geht über den Jahreswechsel
und hinaus. Der Aufenthalt kann sowohl im Jahr 2010 2011 als auch im Jahr 2011 berücksichtigt werden, weil der Aufenthalt in beiden Jahren mindestens drei Nächte gedauert hat.
14. Juni 2005 der Versicherte ab 2010 Versicherte, die über längere Zeit in einem Pfle-
befindet sich nach geheim versorgt werden, werden jedes Jahr neu wie vor im Heim in der Gruppe der Versicherten mit Aufenthalt im Pflege Spital oder Pflegeheim im Vorjahr zugeordnet, sofern der Aufenthalt im entsprechenden Jahr mindestens drei Nächte gedauert hat.