Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/8: Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 9 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht
Provisorischer Risikoausgleich 2012
Erfassung der Auf- Erfassung Versiche- Berechnung durch die
enthalte im Spital rungsmonate, Kosten Gemeinsame Einrich-
oder Pflegeheim Kostenbeteiligung in tung KVG
durch die Kranken- den einzelnen Risiko-
versicherer gruppen durch die
Krankenversicherer
2010 2011 20122013
Erfassung der Aufent- Erfassung Versiche- Berechnung durch die halte im Spital oder rungsmonate in den Gemeinsame Einrich-Pflegeheim durch die einzelnen Risiko- tung KVG
Krankenversicherer gruppen durch die
Krankenversicherer
Definitiver Risikoausgleich 2012
Die Gültigkeit der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 21. Dezember 2007 ist auf fünf Jahre nach In-Kraft-Treten befristet. Die vorliegende Änderung der VORA fällt daher am 31. Dezember 2016, zusammen mit der Gesetzesänderung, dahin, auch ohne explizite Befristung der Verordnungsänderung.