Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/8: Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 9 Seiten

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Provisorischer Risikoausgleich 2012

Erfassung der Auf- Erfassung Versiche- Berechnung durch die

enthalte im Spital rungsmonate, Kosten Gemeinsame Einrich-

oder Pflegeheim Kostenbeteiligung in tung KVG

durch die Kranken- den einzelnen Risiko-

versicherer gruppen durch die

Krankenversicherer

2010 2011 20122013

Erfassung der Aufent- Erfassung Versiche- Berechnung durch die halte im Spital oder rungsmonate in den Gemeinsame Einrich-Pflegeheim durch die einzelnen Risiko- tung KVG

Krankenversicherer gruppen durch die

Krankenversicherer

Definitiver Risikoausgleich 2012

Die Gültigkeit der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 21. Dezember 2007 ist auf fünf Jahre nach In-Kraft-Treten befristet. Die vorliegende Änderung der VORA fällt daher am 31. Dezember 2016, zusammen mit der Gesetzesänderung, dahin, auch ohne explizite Befristung der Verordnungsänderung.