Beilage 3

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 154 Seiten

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zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h nicht übersteigt.“

Abs. 4: Diese Neuregelung leuchtet in der Theorie ein, kann aber in der Praxis nicht umgesetzt werden. Radstreifen werden mittels einer gelben Radstreifenlinie auf der linken Seite des Streifens markiert. Radstreifen werden auf ihrer rechten Seite nicht markiert. Soll nun neu ein Radstreifen auf der linken Seite eines Fahrstreifens markiert werden können, müssten zu dessen Abgrenzung zwei weisse Linien (links = Sicherheitslinie; rechts = ununterbrochene Längslinie) markiert werden. Damit dieser besondere Fahrstreifen als Radstreifen erkannt wird, müssten zusätzlich Velosymbole und kleine gelbe Linksabbiegepfeile markiert werden. Das ganze erachten wir als inakzeptable „Markierungsvergewaltigung“. Bei solchen Situationen würden unseres Erachtens kleine gelbe Linksabbiegepfeile, allenfalls verbunden mit Velosymbolen, vollauf genügen. Siehe auch Kommentar zu Art. 51 Abs. 3a E-StBV.

Antrag: Zweiter Satz streichen.

Abs. 5: Kann von einem Fahrstreifen in mehrere Richtungen weitergefahren werden, so muss den Radfahrenden Platz vor dem MIV gegeben werden. Dies sind keine besonderen Fälle, das sind Regelfälle.

Antrag: Ausgeweitete Radstreifen können bei LSA-Knoten auf Fahrstreifen für mehrere Richtungen markiert werden.

SH Abs. 6: Aus Gründen der Sicherheit, darf es in diesem Bereich keine besonderen Fälle

geben. Das Vortrittsrecht des geradeausfahrenden muss immer gegeben sein.

TI completare il cpv. 1 come segue: "Le corsie ciclabili sono ammesse se la loro larghezza e

quella della parte restante della corsia rispettano le misure stabilite dalle relative nonne". Stadt Abs. 5: Wie lauten die besonderen Fälle? Beispiele?

Bern

Kapo

BE Abs. 3: Linksabbiegen ist das anspruchvollste und gefährlichste Manöver, das es bei Rad-

fahren unter normalen Umständen überhaupt gibt. Für die Sicherheit der Radfahrer ist im Bereich von Kreuzungen und Verzweigungen von höchster Wichtigkeit, in der Strassenmitte eine Führungshilfe für Linksabbiegemanöver vorzufinden. Ein durchgezogener Radstreifen für die Geradeausfahrt am Rande der Fahrbahn ist dem gegenüber für die Sicherheit viel weniger bedeutend. Eine Markierung als Kernfahrbahn muss deshalb im Bereich von Knoten auf eine nützliche Länge unterbrochen werden.

Wir unterstützen die Regelung, wonach Kernfahrbahnen ausserorts nicht zur Anwendung kommen sollen. Hingegen sind wir der Ansicht, dass ausserorts einseitig markierte Radstreifen auch auf Fahrbahnen ohne Mittellinie sollen markiert werden dürfen, sofern gleichzeitig eine Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h gilt.

Antrag: „Ausserorts und im Bereich von Verzweigungen dürfen beidseitige Radstreifen nur angebracht werden, wenn die Fahrbahnhälften durch eine Markierung getrennt sind. Bei fehlender Mittellinie dürfen einseitige Radstreifen ausserorts nur markiert werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h nicht übersteigt.“

Abs. 4: Diese Neuregelung leuchtet in der Theorie ein, kann aber in der Praxis nicht umgesetzt werden. Radstreifen werden mittels einer gelben Radstreifenlinie auf der linken Seite des Streifens markiert. Radstreifen werden auf ihrer rechten Seite nicht markiert. Soll nun neu ein Radstreifen auf der linken Seite eines Fahrstreifens markiert werden können, müssten zu dessen Abgrenzung zwei weisse Linien (links = Sicherheitslinie; rechts = ununterbrochene Längslinie) markiert werden. Damit dieser besondere Fahrstreifen als Radstreifen erkannt wird, müssten zusätzlich Velosymbole und kleine gelbe Linksabbiegepfeile markiert werden. Das ganze erachten wir als inakzeptable „Markierungsvergewaltigung“. Bei solchen Situationen würden unseres Erachtens kleine gelbe Linksabbiegepfeile, allenfalls verbunden mit Velosymbolen, vollauf genügen. Siehe auch Kommentar zu Art. 51 Abs. 3a E-StBV.

Antrag: Zweiter Satz streichen.

Abs. 5: Kann von einem Fahrstreifen in mehrere Richtungen weitergefahren werden, so muss den Radfahrenden Platz vor dem MIV gegeben werden. Dies sind keine besonderen Fälle, das sind Regelfälle.

Antrag: Ausgeweitete Radstreifen können bei LSA-Knoten auf Fahrstreifen für mehrere Richtungen markiert werden.