Beilage 3
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 154 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 26Fedlex · Ergebnisbericht
4.16 Sind Sie mit Art. 16 E-BSSV einverstanden?
JA ( 59 )
wovon Bund: Kantone: 21 Übrige Stellen: 38
AG, AR; BE, BL, GE, GL, GR, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
vif LU, Stadt Bern, Tiefbauamt NW
Kapo AG, Kapo AI, Kapo AR, Kapo BL, Kapo GR, Kapo NW, Kapo OW, Kapo SG, Kapo SH, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH, Stapo Chur, Stapo St. Gallen, Stapo Winterthur, Stapo Zürich
ACS, bfu, BUL, COCRBT, FMS, FREC, IGBF, KSPD, Mobilitant.org, Public Health, SIK,
Städteverband, strasseschweiz, SVSAA, tcs, tpg,
JA mit Bemerkung ( 2 )
wovon Bund: Kantone: 2 Übrige Stellen:
JU Symbole du signal A 26 à moderniser.
LU Braucht es noch Wechselblinkanlagen oder genügt ein normales Rotlicht, allenfalls etwas
grösser in der Norm?
NEIN ( 1 )
wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen: 1
Kapo BE
NEIN mit Bemerkung ( 8 )
wovon Bund: 1 Kantone: Übrige Stellen: 7
BAV Da es sich hier um Vorschriften zu den Gefahrensignalen vor („Vorsignale“) handelt schla-
gen wir folgende Formulierung vor:
2
Den Signalen «Schranken» (A.25) und «Bahnübergang ohne Schranken» (A.26) ist bei
Bahnübergängen mit Blinklichtsignalen die Zusatztafel «Blinklicht» (I.15) beizufügen.
Wann die Signale «Schranken» und «Bahnübergang ohne Schranken» überhaupt angebracht werden ist nun aus Art. 9 abzuleiten. Die präzisierenden Vorschriften würden in der AB-EBV zu Art. 37c AB 37c.6 Ziffer 1.2 beibehalten.
Grüne Mit einem Signal "gefährliches Geleise" sollen Radfahrende vor spitzwinkligen
Geleisequerungen gewarnt werden können. Spitzwinklige, über eine Fahrbahn verlaufende Geleisequerungen stellen für Radfahrende eigentliche Fallen dar, wenn sie erst spät erkennbar sind oder wenn die Radfahrenden in den Fahrbereich des Motorfahrzeugverkehrs auszuschwenken müssen, um der Sturzgefahr zu entgehen. Das Signal hilft also auch dem Autolenkenden, das Verhalten des Velofahrenden vorauszusehen. Aus diesem Grunde wird für die Warnung vor gefährlichen Geleisequerungen ein entsprechendes Signal benötigt.
SP Wir schliessen uns den Ausführungen von Pro Velo Schweiz an.
Pro Velo Antrag: Abs. 3 (neu): Mit einem Signal "gefährliches Geleise" sollen Radfahrer vor Schweiz spitzwinkligen Geleise-querungen gewarnt werden können. Spitzwinklige über eine
Fahrbahn verlaufende Geleisequerungen stellen für die Radfahrer eigentliche Fallen dar, wenn sie spät erkennbar sind, oder wenn Radfahrer in den Fahrbereich des Motorfahrzeugverkehrs auszuschwenken müssen, um der Sturzgefahr zu entgehen. Das Signal hilft also auch dem Autolenker, das Verhalten des Velofahrers vorauszusehen. Aus diesem Grunde wird für die Warnung vor gefährlichen Geleisequerungen ein entsprechendes Signal benötigt.
Schweiz Antrag: Abs. 3 (neu): Mit einem Signal "gefährliches Geleise" sollen Radfahrer vor Mobil spitzwinkligen Geleise-querungen gewarnt werden können. Spitzwinklige über eine
Fahrbahn verlaufende Geleisequerungen stellen für die Radfahrer eigentliche Fallen dar, wenn sie spät erkennbar sind, oder wenn Radfahrer in den Fahrbereich des Motorfahrzeugverkehrs auszuschwenken müssen, um der Sturzgefahr zu entgehen. Aus diesem Grunde wird für die Warnung vor gefährlichen Geleisequerungen ein entsprechendes Signal benötigt.
VCS Wir unterstützen den Antrag von Pro Velo Schweiz:
„Antrag: Abs. 3 (neu): Mit einem Signal "gefährliches Geleise" sollen Radfahrer vor spitzwinkligen Geleisequerungen gewarnt werden können. Spitzwinklige über eine Fahrbahn verlaufende Geleisequerungen stellen für die Radfahrer eigentliche Fallen dar, wenn sie spät erkennbar sind, oder wenn Radfahrer in den Fahrbereich des Motorfahrzeugverkehrs auszuschwenken müssen, um der Sturzgefahr zu entgehen. Das Signal hilft also auch dem Autolenker, das Verhalten des Velofahrers vorauszusehen. Aus diesem Grunde wird für die Warnung vor gefährlichen Geleisequerungen ein entsprechendes Signal benötigt.“