Beilage 3

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 154 Seiten

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zur Ablenkung der Fahrzeugführer führt und demzufolge als Gefährdung der Verkehrssicherheit betrachtet werden muss. Zudem belastet sie die Umsetzungsschwierigkeiten von Art. 55 Abs. 1 E-BSSV zusätzlich.

Das Aufführen der Ausnahme „mit Bewilligung gestattet“ ist absolut unnötig. Einerseits weiss der Inhaber einer entsprechenden Bewilligung, dass er die beschränkte Strecke befahren darf, anderseits darf ein Fahrzeugführer nicht annehmen, dass er automatisch auch zu den Berechtigten gehört, wenn er einem anderen Fahrzeugführer in eine beschränkte Strecke nachfolgt.

Wir beantragen, dass der Passus „… auch wenn die Ausnahme nur mit einer Bewilligung beansprucht werden kann“ gestrichen wird.

Textvorschlag: Ausnahmen von signalisierten Vorschriften für den allgemeinen Verkehr müssen immer ergänzend signalisiert werden.

Kapo BS Insbesondere in Stadtzentren bestehen viele Ausnahmen zu Signalisationen (z.B. Privile-

gien für Anwohner, Taxis, Notfallhandwerker, Post, etc.), welche gar nicht alle auf den Signalen vermerkt werden können. Um die Vorgaben gemäss Artikel 5 E-BSSV erfüllen zu können, muss zwingend eine Ausnahmeregelung bestehen. Wir schlagen folgende Korrektur zu Absatz 2 vor: „Ausnahmen von signalisierten Vorschriften sollen müssen immer ergänzend signalisiert werden, auch wenn die Ausnahme nur mit einer Bewilligung beansprucht werden kann und es die allgemeinen Aufstellungsvorschriften zulassen“.

Kapo GR Zif.5: …kann mit dem Signal „Strassenzustand“ G. 09 oder „Vororientierung über den

Strassenzustand“ G. 10 erfolgen.

tcs Al. 3 : la formulation de cet alinéa prescrit obligatoirement la pose de signaux avancés. On

doute que ce soit la volonté de l'OFROU. On présume que l'on parle de l'emplacement des signaux (et non pas de "signaux avancés"), comme à l'art. 9 al. 3 OSRO-P.

Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 17 )

wovon Bund: 1 Kantone: Übrige Stellen: 16

BAV

sva FR, asa, AGBV, ASTAG, Centre patronal, IGBF, kf, Pro Velo Schweiz, SFV, SchweizMobil, SVLT, VAE, VCS, velosuisse, VöV, Wanderwege