Vorlage
Vernehmlassung 2009/99: Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 6 Seiten
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Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen 142.281
Art. 26c Standardformular und Übersetzung
(Art. 64b AuG)
Das BFM stellt den zuständigen Stellen die notwendigen Standardformulare und Übersetzungen zur Verfügung.
Art. 26d Informationsblatt
(Art. 64f Abs. 2 AuG)
1Das Informationsblatt wird zusammen mit dem Standardformular ausgehändigt. Es muss zumindest in den fünf Sprachen vorliegen, die von illegal einreisenden Ausländerinnen und Ausländern am häufigsten verwendet oder verstanden werden.
2Es enthält insbesondere Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen der Verfügung, auf die Möglichkeit der Einreichung eines Rechtsmittels und auf die Folgen der Nichteinhaltung der Ausreisefrist.
3Das BFM stellt den zuständigen Behörden die Informationsblätter zur Verfügung.
II
Diese Verordnung erhält einen zusätzlichen Anhang 1 gemäss Beilage.
III
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova