AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 4
Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen
Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht:2010 Artikel: Sicherungsanlagen Entwurf: 18.02.2011
(AB 39.2 Allgemeines)
6 Betrieb und Instandhaltung
6.1 Die Einhaltung der für einen sicheren Betrieb notwendigen Voraussetzungen und
Anwendungsbedingungen muss über die gesamte Lebensdauer der Anlage sicher-
gestellt sein.
6.2 Die Erfassung und Analyse aller relevanten Beobachtungen, Ereignisse und offen-
barten Fehler in Betrieb stehender Anlagen ist zu gewährleisten. Erforderliche Mass-
nahmen sind umzusetzen.
6.3 Bei der Inbetriebnahme von Sicherungsanlagen sowie bei Ergänzungen, Anpassun-
gen oder Änderungen an in Betrieb stehenden Sicherungsanlagen ist während den
Arbeiten bis zur erneuten Prüfung mit der versehentlichen Beeinflussung von Infor-
mationen und der Veränderung von Abhängigkeiten zu rechnen.
Damit die Sicherheit gewährleistet bleibt, sind die erforderlichen Massnahmen zu tref-
fen. Mögliche Massnahmen können insbesondere sein:
a. Ausserbetriebsetzung von Anlageteilen;
b. Reduktion der Fahrgeschwindigkeit;
c. Verschraubung der befahrenen Weichen und der dazugehörigen Schutzweichen.
Gelöscht: ¶
6.4 Auf Anlagen für Geschwindigkeiten über 160 km/h sind Instandhaltungsarbeiten im ¶
¶ Gefahrenbereich nur zulässig, wenn die dadurch verursachten Risiken durch die Si- ¶ cherungsanlage reduziert sind. Hierzu ist eine spezielle Betriebsart, welche Ge- ¶ schwindigkeiten von maximal 80 km/h erlaubt, anzuwenden. ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶
Fortsetzung Blatt Nr. 5