AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 4

Abschnitt: Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen

Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht:2010 Artikel: Sicherungsanlagen Entwurf: 18.02.2011

(AB 39.2 Allgemeines)

6 Betrieb und Instandhaltung

6.1 Die Einhaltung der für einen sicheren Betrieb notwendigen Voraussetzungen und

Anwendungsbedingungen muss über die gesamte Lebensdauer der Anlage sicher-

gestellt sein.

6.2 Die Erfassung und Analyse aller relevanten Beobachtungen, Ereignisse und offen-

barten Fehler in Betrieb stehender Anlagen ist zu gewährleisten. Erforderliche Mass-

nahmen sind umzusetzen.

6.3 Bei der Inbetriebnahme von Sicherungsanlagen sowie bei Ergänzungen, Anpassun-

gen oder Änderungen an in Betrieb stehenden Sicherungsanlagen ist während den

Arbeiten bis zur erneuten Prüfung mit der versehentlichen Beeinflussung von Infor-

mationen und der Veränderung von Abhängigkeiten zu rechnen.

Damit die Sicherheit gewährleistet bleibt, sind die erforderlichen Massnahmen zu tref-

fen. Mögliche Massnahmen können insbesondere sein:

a. Ausserbetriebsetzung von Anlageteilen;

b. Reduktion der Fahrgeschwindigkeit;

c. Verschraubung der befahrenen Weichen und der dazugehörigen Schutzweichen.

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6.4 Auf Anlagen für Geschwindigkeiten über 160 km/h sind Instandhaltungsarbeiten im

Gefahrenbereich nur zulässig, wenn die dadurch verursachten Risiken durch die Si-cherungsanlage reduziert sind. Hierzu ist eine spezielle Betriebsart, welche Ge-schwindigkeiten von maximal 80 km/h erlaubt, anzuwenden. ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶ ¶

Fortsetzung Blatt Nr. 5