AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Elektrische Anlagen Blatt Nr.: 6

Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Planung und Bau Entwurf: 06.04.2011

(AB 44.c Fahrleitung)

5 Fahrleitungsauslegung und -anordnungen

Fahrleitungen sind so zu errichten, dass ein sicherer Eisenbahnbetrieb gewährleistet ist.

5.1 Speiseabschnitte

5.1.1 Bei der Wahl der Speiseabschnittslängen muss gewährleistet sein, dass Kurzschlüs-

se sicher erkannt werden.

5.1.2 Bei der Wahl der Speiseabschnittslängen sind die Vorgaben der SN EN 50163 und

der SN EN 503889 einzuhalten. Für interoperable Strecken gelten zusätzlich die Vorgaben der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI).

5.1.3 Für alle nicht in der SN EN 50163 aufgeführten Nennspannungen darf die Abwei-

chung der Spannung nicht grösser als +/-30% betragen.

5.2 Abstand zum Boden

5.2.1 Der Abstand zwischen Fahrdraht und Schienenoberkante oder Strassenfahrbahn

muss so gross sein, dass spannungführende Teile von Standflächen aus nicht berührt werden können.

5.2.2 In allen Fällen müssen die Abstände gemäss Ziffer 9 eingehalten sein.

9Vgl. Anhang Nr. 3

Fortsetzung Blatt Nr. 7