AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 169Fedlex · Vorlage
Kapitel: Elektrische Anlagen Blatt Nr.: 9
Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Planung und Bau Entwurf: 06.04.2011
(AB 44.c Fahrleitung)
5.2.3.2 Auszuführende minimale Fahrdrahthöhe hfmin, auf Grund der örtlichen Gegebenhei-
ten:
im Tunnel sowie unter bestehenden Überbauten hfmin, absolut
auf freier Strecke mit unabhängigem Bahnkörper und unter neu- hfmin, absolut en Überbauten bei erkennbarer Abgrenzung (insbesondere
Zaun, Böschung) gegenüber der Umgebung
auf freier Strecke mit unabhängigem Bahnkörper und unter neu- 5,0 m + Zhf en Überbauten ohne erkennbare Abgrenzung gegenüber der aber
Umgebung ≥ hfmin, absolut
auf Strecken ohne unabhängigen Bahnkörper, auf öffentlichen 5,5 m + Zhf Strassen, Bahnübergängen und Freiverladeplätzen (d.h. bei un- aber
behinderter Zugänglichkeit) ≥ hfmin, absolut
Diese Vorgabe gilt sowohl für Hoch- als auch für Niederspan-
nung.
in Bahnhöfen hfmin, absolut
in Bahnhöfen über Karrenüberfahrten 3,5 m + H1+ Zhf H1 = Höhe der Ladefläche des Karrens aber
über Schienenoberkante ≥ hfmin, absolut
Im Perronbereich und bei nicht schienenfreien Zugängen ist ins-
besondere Ziffer 9 zu beachten.
in Depots und Instandhaltungseinrichtungen mit
Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten am
Fahrzeugäusseren
Hochspannungsanlage 5,0 m + Zhf Niederspannungsanlage 4,5 m + Zhf
Die Einteilung bezieht sich auf die Fahrleitungsnennspannung.
in Abstellräumen, in welchen höchstens Arbeiten durchgeführt hfmin, absolut werden, bei welchen eine zufällige Berührung der Fahrleitung –
auch mit den dort üblicherweise benötigten Gegenständen – als
ausgeschlossen betrachtet werden kann
An den Zugängen zu diesen Räumen müssen Hinweise auf die
niedrige Fahrdrahthöhe angebracht sein.
Fortsetzung Blatt Nr. 10