AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Elektrische Anlagen Blatt Nr.: 11

Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Planung und Bau Entwurf: 06.04.2011

(AB 44.c Fahrleitung)

5.3.4 Die horizontale Auslenkung des Fahrdrahtes (Zick-Zack) ist auf dem Normalspurnetz

so zu wählen, dass die Befahrbarkeit mit einer 1450 mm-Wippe mit isolierenden Endhörnern gewährleistet ist. Ausgenommen davon sind Tram, Zahnrad- und Spezialbahnen.

5.3.5 Die Systemhöhe in Feldmitte ist so auszulegen, dass es im Kurzschlussfall zu keiner

Beschädigung des Kettenwerks kommen kann.

5.4 Stromschienen

5.4.1 Für Stromschienen oberhalb der Fahrzeuge gelten die Bestimmungen für Fahrleitun-

gen sinngemäss.

5.4.2 Über die Zulässigkeit von Stromschienen im Gleisbereich und die dabei zu treffenden

Schutzmassnahmen entscheidet das BAV auf Antrag. In jedem Fall sind die Vorgaben aus SN EN 50122-1111, Ziffern 4.2 und 5.5 zu erfüllen.

5.5 Mehrpolige Fahrleitungen

5.5.1 Die Fahrdrähte mehrpoliger Fahrleitungen sind so aufzuhängen, dass sie sich gegen-

seitig nicht berühren können.

5.5.2 Bei der Festlegung der Sicherheitsmassnahmen ist davon auszugehen, dass alle

Fahrdrähte unter Spannung stehen.

5.5.3 Können die Sicherheitsabstände zwischen blanken spannungführenden Anlageteilen

und leitenden Teilen von Bauten oder Einrichtungen nicht eingehalten werden, so ist eine isolierende Abdeckung anzubringen.

5.5.4 Ist in einem Netzteil keiner der Fahrdrähte geerdet, so muss die Isolation aller Fahr-

drähte gegen Erde überwacht sein. Nötigenfalls muss bei ungenügender Isolation die Speisung des Netzteils selbsttätig abgeschaltet werden.

5.5.5 Werden Stangenstromabnehmer verwendet, so ist durch geeignete Massnahmen

dafür zu sorgen, dass bei Entdrahtung weder empfindliche Tragwerkteile beschädigt werden noch Potentialverschleppung erfolgen kann.

Die Fahrleitungstragwerke sind so zu gestalten, dass infolge Anpralls von Stromabnehmerstangen Drähte oder Tragwerke möglichst nicht auf die Fahrbahn fallen können.

Tragwerkteile, welche durch entdrahtete Stromabnehmer unter gefährliche Berührungsspannung gesetzt werden können, müssen von berührbaren Teilen der Tragwerke isoliert sein.

11Siehe Anhang Nr. 3

Fortsetzung Blatt Nr. 12