AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Elektrische Anlagen Blatt Nr.: 38
Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Planung und Bau Entwurf: 06.04.2011
(AB 44.g Elektrische Teile von Fahrzeugen)
4 Unzulässige Spannungen
Um Personen- und Sachschaden zu vermeiden, ist das Fahrzeug so auszuführen,
dass der Schutz vor externen und internen, unzulässigen Spannungen gewährleistet ist.
4.1 Schutzmassnahmen gegen elektrische Gefahren müssen in Übereinstimmung mit der
SN/DIN EN 5015330 ausgeführt sein.
4.2 Die Dachanordnung von Nieder- und Kleinspannungsgeräten sowie deren Schutz
sind so auszuführen, dass Hochspannungsüberschläge vermieden werden.
4.3 Das Fahrzeug muss vom besetzten Führerstand aus sicher und allpolig von der Fahr-
leitung abgeschaltet werden können.
4.4 Bezüglich Sicherheitsanforderungen und Verbindungssystemen sind für Trolleybusse
die SN CLC/TS 50502 zu berücksichtigen.
5 Schaltkreise
Die Schaltkreise der Fahrzeuge sind gegen Überstrom abzusichern.
5.1 Für die Auslegung und den Schutz von Schaltkreisen für Eisenbahnfahrzeuge ist die
SN/DIN EN 50153 und für die Trolleybusse ist die SN CLC/TS 50502 massgebend.
5.2 Fahrzeuge mit Stromabnehmern sind mit einem Hauptschalter auszurüsten, der
sämtliche Stromkreise von der Fahrleitung trennt.
5.3 Triebfahrzeuge sind mit mindestens einer selbsttätigen Ausschaltvorrichtung vor Be-
schädigung durch Überstrom zu schützen. Diese Abschaltvorrichtung muss in der Lage sein, fahrzeuginterne Kurz- und Erdschlüsse selbsttätig und sicher zu unterbrechen.
5.4 Die einzelnen Schaltkreise müssen voneinander unabhängig durch selbsttätige Ab-
schaltvorrichtungen gegen Überströme geschützt sein.
5.5 Werden elektrische Bremsen verwendet, so ist bei deren Ausfall sicherzustellen, dass
der Bremsvorgang automatisch und zuverlässig fortgesetzt wird.
5.6 Zur Vermeidung von unzulässiger Überhitzung, müssen die elektrischen Wärmerzeu-
ger mit einer Schutzeinrichtung versehen sein.
Die Schutzeinrichtung muss unabhängig von der Regelung und der Energiequelle wirken und den Laststrom sicher unterbrechen.
30Siehe Anhang Nr. 3
Fortsetzung Blatt Nr. 39