AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Elektrische Anlagen Blatt Nr.: 36

Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Planung und Bau Entwurf: 06.04.2011

ELEKTRISCHE TEILE VON FAHRZEUGEN

AB 44.g Elektrische Teile von Fahrzeugen

1 Grundsatz zur Schutzerde

Die Schutzerde der Schienen-Fahrzeuge ist so auszuführen, dass es zu keinen personengefährdenden Berührungsspannungen kommen kann.

1.1 Zu berücksichtigen sind die Starkstromverordnung, 4. Kapitel (Art. 54 Abs. 1, Art. 55

und Art. 57) sowie die Niederspannungsinstallationsnorm (NIN) Kapitel 4.1 (Schutz gegen elektrischen Schlag).

1.2 Bezüglich Schutzerde sind die Normen SN/DIN EN 5015328, SN EN 50343 und DIN

IEC 60349-1 sinngemäss anzuwenden.

1.3 Ausser bei metallischen Schutzabdeckungen von elektrischen Anlageteilen, gelten

gesicherte Verschraubungen ohne isolierend wirkende Zwischenschicht, bei entsprechendem Querschnitt als Erdverbindung.

2 Erdungskonzept

Die Erdung aller Bauelemente und Systeme von Fahrzeugen ist mittels eines Konzeptes zu definieren und entsprechend umzusetzen.

2.1 Das Erdungskonzept besteht aus:

a. Erdungsschema

b. Fehlerfallanalyse und daraus abgeleitet die zu erdenden Bauelemente

c. Definition der Leitungsquerschnitte

d. Auftretende Berührungsspannungen

2.2 Die Prüfanforderungen der Erdverbindungen ist gemäss SN/DIN EN 50153, Ziffer

6.4.3 durchzuführen.

28Siehe Anhang Nr. 3

Fortsetzung Blatt Nr. 37