AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Elektrische Anlagen Blatt Nr.: 34
Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Planung und Bau Entwurf: 06.04.2011
SCHUTZ- UND LEITTECHNIK
AB 44.f Schutz- und Leittechnik
1 Grundsätze
1.1 Gegen gefährliche elektrische Fehlerfälle sind die notwendigen, organisatorisch,
technisch und wirtschaftlich realisierbaren Massnahmen zu treffen. Die Massnahmen orientieren sich am aktuellen Stand der Schutztechnik.
1.2 Zum Schutz von Personen sind insbesondere die gemäss Starkstromverordnung zu-
lässigen Berührungsspannungen bei elektrischen Fehlerfällen zu beachten. Dabei sind Abschaltzeiten, Fehlerströme und Erdungsanlagen zu koordinieren.
1.3 Zum Schutz von Anlagen sind insbesondere die thermische und die dynamische Wir-
kung von Kurzschlussströmen, die bei elektrischen Fehlerfällen entstehen können, zu berücksichtigen.
1.4 Inbetriebnahme und periodische Prüfung
1.4.1 Inbetriebnahmeprüfung und Instandhaltung sind den Verfügbarkeits- und Sicherheits-
anforderungen entsprechend festzulegen, durchzuführen und zu protokollieren.
1.4.2 Die Nutzung von Funktionen der Selbstüberwachung und der Störfallanalyse sowie
vorhandene, redundante Schutzsysteme können bei der Definition der Prüfperiodizität berücksichtigt werden.
1.4.3 In jedem Fall ist das ganze Schutzsystem, insbesondere Schutzrelais, Leistungs-
schalter, Wandler/Sensoren, Hilfsspannung, Verbindung zur Leitstelle, zu prüfen.
1.5 Die Koordination von Fahrleitungsschutz und Fahrzeugschutz hat:
a. auf Eisenbahnstrecken, auf denen Interoperabilität gefordert ist nach TSI-Energie und nach der Norm SN EN 5038827 zu erfolgen.
b. für übrige Eisenbahnstrecken nach der Norm SN EN 50388 zu erfolgen.
27Siehe Anhang Nr. 3
Fortsetzung Blatt Nr. 35