AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Blatt Nr.: 2
Artikel: Instandhaltung Ausgabe: 01.07.2010
(AB 13.3)
FAHRZEUGE
3 Umfang der Kontrollen
3.1 K1:
Kontrolle des Ablaufes der Sicherheitssteuerung sowie der Steuerung durch den
Übergeschwindigkeitsauslöser. Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Bremsen.
3.2 K2:
Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Übergeschwindigkeitsauslösers sowie – bei
Zahnradbahnen – der Funktionstüchtigkeit der Rücklaufsicherung anhand von Fahr-
versuchen.
Kontrolle der Bremskrafterhaltung bei Fahrzeugen für unbegleitete Züge von Adhäsi-
onsbahnen.
Gelöscht: ¶
3.3 K3: ¶
Kontrolle der Wirkung der Bremsen (Bremsversuch) von Zahnrad-Triebfahrzeugen ¶ Fortsetzung Blatt Nr. 2¶ sowie Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Türen und deren Schutzvorrichtungen bei ¶ allen Fahrzeuggruppen. Abschnittswechsel (Nächste Seite) (AB 13.3)¶
3.4 K4: Teil Fahrzeuge¶
Gründliche Untersuchung der Sicherheitseinrichtungen, der Geschwindigkeitsmesser
und der elektrischen Personenschutzeinrichtungen (z.B. Erdungen), sowie der Brem-
sen. Über die anschliessende Bremsprobe mit beladenem Fahrzeug auf einem fest-
gelegten Gefälle bei Zahnradbahnen ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Bun-
desamt jederzeit eingesehen werden kann. Sofern frühere Messungen mit belade-
nem und unbeladenem Fahrzeug vorliegen, können die Bremsproben im unbelade-
nen Zustand durchgeführt werden. Sofern Vergleichsversuche vorliegen, sind bei
Wagen lediglich Klotzdruckmessungen anstelle der Bremsprobe zulässig. Kontrolle
der Oberflächenbeschichtung der Radsatzwellen und Räder.
4 Umfang der Revisionen
4.1 R0:
Reprofilierung der Räder.
4.2 R1:
Revision von Lauf- und Triebwerk, Kastenaufhängung und -abstützung, Bremsen
(inkl. Antriebsbremse, Instrumente). Äussere Untersuchung und Dichtheitskontrolle
von Luftbehältern, Hydraulik- und Bremssystem. Äussere Untersuchung von Dampf-
kessel und Dampfheizungseinrichtung. Kontrolle von Sicherheitsventilen und Mano-
metern der Druckluft- und Hydraulikeinrichtung. Zerstörungsfreie Prüfungen der gan-
zen Radsatzwellen sowie der Räder.
4.3 R2:
Revision der übrigen Fahrzeugausrüstung nach Erfahrung. Innere Untersuchung von
Behältern gemäss AB 70.2. Innere Untersuchung von Dampfkesseln.
Gelöscht:
4.4 R3:
Gelöscht: ¶
Teilerneuerung. ¶ ¶ 4.5 R4 ... Rn: ¶
¶ Umbauten und Modernisierungen. Fortsetzung Blatt Nr. 3¶ Fortsetzung Blatt Nr. 3