AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Blatt Nr.: 2

Artikel: Instandhaltung Ausgabe: 01.07.2010

(AB 13.3)

FAHRZEUGE

3 Umfang der Kontrollen

3.1 K1:

Kontrolle des Ablaufes der Sicherheitssteuerung sowie der Steuerung durch den

Übergeschwindigkeitsauslöser. Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Bremsen.

3.2 K2:

Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Übergeschwindigkeitsauslösers sowie – bei

Zahnradbahnen – der Funktionstüchtigkeit der Rücklaufsicherung anhand von Fahr-

versuchen.

Kontrolle der Bremskrafterhaltung bei Fahrzeugen für unbegleitete Züge von Adhäsi-

onsbahnen.

Gelöscht: ¶

3.3 K3: ¶

Kontrolle der Wirkung der Bremsen (Bremsversuch) von Zahnrad-Triebfahrzeugen Fortsetzung Blatt Nr. 2 sowie Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Türen und deren Schutzvorrichtungen bei ¶ allen Fahrzeuggruppen. Abschnittswechsel (Nächste Seite) (AB 13.3)¶

3.4 K4: Teil Fahrzeuge¶

Gründliche Untersuchung der Sicherheitseinrichtungen, der Geschwindigkeitsmesser

und der elektrischen Personenschutzeinrichtungen (z.B. Erdungen), sowie der Brem-

sen. Über die anschliessende Bremsprobe mit beladenem Fahrzeug auf einem fest-

gelegten Gefälle bei Zahnradbahnen ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Bun-

desamt jederzeit eingesehen werden kann. Sofern frühere Messungen mit belade-

nem und unbeladenem Fahrzeug vorliegen, können die Bremsproben im unbelade-

nen Zustand durchgeführt werden. Sofern Vergleichsversuche vorliegen, sind bei

Wagen lediglich Klotzdruckmessungen anstelle der Bremsprobe zulässig. Kontrolle

der Oberflächenbeschichtung der Radsatzwellen und Räder.

4 Umfang der Revisionen

4.1 R0:

Reprofilierung der Räder.

4.2 R1:

Revision von Lauf- und Triebwerk, Kastenaufhängung und -abstützung, Bremsen

(inkl. Antriebsbremse, Instrumente). Äussere Untersuchung und Dichtheitskontrolle

von Luftbehältern, Hydraulik- und Bremssystem. Äussere Untersuchung von Dampf-

kessel und Dampfheizungseinrichtung. Kontrolle von Sicherheitsventilen und Mano-

metern der Druckluft- und Hydraulikeinrichtung. Zerstörungsfreie Prüfungen der gan-

zen Radsatzwellen sowie der Räder.

4.3 R2:

Revision der übrigen Fahrzeugausrüstung nach Erfahrung. Innere Untersuchung von

Behältern gemäss AB 70.2. Innere Untersuchung von Dampfkesseln.

Gelöscht:

4.4 R3:

Gelöscht: ¶

Teilerneuerung. ¶ 4.5 R4 ... Rn:

¶ Umbauten und Modernisierungen. Fortsetzung Blatt Nr. 3¶ Fortsetzung Blatt Nr. 3