AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Blatt Nr.: 6
Ausgabe: 01.07.2012 Gelöscht:12.2002
Artikel: Instandhaltung Entwurf: 01.02.2011
(AB 13.3)
Gelöscht: Teil
GLEIS- UND WEICHENANLAGEN
8 Überwachung
Die Überwachung der Gleisanlagen dient der Erfassung des aktuellen Anlagenzu-
standes, dessen Abweichungen vom Sollzustand und der Erkennung von beschädig-
ten Komponenten und Bauteilen. Die Ergebnisse der Überwachung sind der vorbeu-
genden, systematischen bzw. längerfristigen Planung der Instandhaltung und Erneue-
rung der Gleis- und Weichenanlagen zu Grunde zu legen.
9 Bereiche
Die Überwachung des für die Betriebssicherheit erforderlichen Zustandes erfolgt in
durchgehenden Hauptgleisen insbesondere in folgenden Bereichen:
– Gleislagegüte (mittels Gleismesswagen bei Normalspur, Gleisversicherung)
– Gleislagestabilität, regelkonforme Einschotterung, Verdichtungszustand des Schot-
terbettes (Gleismesswagen, örtliche Messung, visuelle Kontrollen)
– Auftreten allfälliger Schienenfehler im Gleis resp. Beschädigungen an Weichen-
bauteilen (Prüfungen mit zerstörungsfreien Methoden wie z.B. Ultraschall und vi-
suell)
– Zustand der Schienenbefestigung, der Schwellen und anderer Gleiskomponenten
(visuell mit Stichproben im Gleis, Spurweiteveränderungen)
– Kontrolle der Spur-, Rillen-, Leit- und Durchgangsweiten bei Weichen, der Radlen-
ker, Materialzustand, Fahrkantenzustand (örtliche Messungen, visuelle Kontrollen)
– Zustand der Antriebe und Verschlüsse von Weichen (örtliche Kontrollen, allenfalls
z.T. unterstützt durch automatische Überwachungssysteme)
Die Überwachung von Nebengleisen ist den örtlichen Verhältnissen anzupassen.
10 Intervalle
10.1 Die Intervalle der einzelnen Prüfungen sind auf die spezifischen Verhältnisse der
betreffenden Streckenabschnitte/Gleiskategorien und deren Belastungen abzustim-
men.
Gelöscht: <#>Auf Strecken mit Neige-10.2 Alle Informationen bezüglich Überwachung von Gleis- und Weichenanlagen, welche zügen sind in Abschnitten mit den
mit der Zugreihe N (Neigezüge) befahren werden, befinden sich in AB 17, Blatt Nr. gegenüber konventionellen Zügen 12 N – 16 N, Ziffer 8 (insbesondere AB 17, Blatt Nr. 15 N und 16 N, Ziffer 8.6). erhöhten Fahrgeschwindigkeiten der Neigezüge die Ultraschallkontrollen der Schienen entsprechend der Häufigkeit, 11 Dokumentation der Art und dem Ausmass der auftre-
tenden Beschädigungen zu verdichten, Die Ergebnisse sind jährlich auf Veränderungen des mittleren Netzzustandes zu ana- mindestens aber halbjährlich durchzulysieren und zu dokumentieren. Die Statistiken über den Gleislagezustand, die Schie- führen.¶
nenfehlerstatistik, die Statistik der Gleisdeformationen und deren zeitliche Entwick-
lung sind dem BAV auf Verlangen vorzulegen.