AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 1
Abschnitt: Wagen der Adhäsionsbahnen
Artikel: Türen Ausgabe: 02.07.2006
Seite 1: [1] Gelöscht Thomas Gedeon 08.04.2011 18:47:00
Trittstufen sind mit einem gleitsicheren Belag zu versehen und sollen stets gut sichtbar sein.
Bewegliche Trittbretter, deren Bewegung nicht mechanisch zwangsläufig mit jener der Türflügel erfolgt, müssen ihre begehbare Stellung spätestens dann erreicht haben, wenn die Türe soweit geöffnet ist, dass ein- oder ausgestiegen werden kann; die begehbare Stellung darf frühestens gleichzeitig mit dem Schliessen der Türen wieder verlassen werden.
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Bei ferngesteuert zu öffnenden Türen muss die Freigabe seitenselektiv erfolgen. Die Türen dürfen erst bei stillstehendem Zug offen sein.
Fortsetzung Blatt Nr. 2
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