AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 4

Abschnitt: Wagen der Adhäsionsbahnen

Artikel: Türen Ausgabe: 02.07.2006

Seite 3: [5] Gelöscht Thomas Gedeon 08.04.2011 18:47:00

Schliesskanten der Türflügel bzw. der Türöffnung müssen soweit elastisch sein, dass auch bei

eingeschränktem Wirkungsbereich der Vorrichtungen gemäss Ziffer 1 (z.B. gewisse Druckunempfindlichkeit am Ende der Schliessbewegung) Gefährdungen möglichst vermieden werden.