AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 4
Abschnitt: Wagen der Adhäsionsbahnen
Artikel: Türen Ausgabe: 02.07.2006
Seite 3: [5] Gelöscht Thomas Gedeon 08.04.2011 18:47:00
Schliesskanten der Türflügel bzw. der Türöffnung müssen soweit elastisch sein, dass auch bei
eingeschränktem Wirkungsbereich der Vorrichtungen gemäss Ziffer 1 (z.B. gewisse Druckunempfindlichkeit am Ende der Schliessbewegung) Gefährdungen möglichst vermieden werden.