AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 2
Abschnitt: Wagen der Adhäsionsbahnen
Artikel: Türen Ausgabe: 01.07.2010
(AB 66.1)
Bei Fahrzeugen, die in unbegleiteten Zügen eingesetzt werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Keine Festhaltemöglichkeiten aussen bei geschlossenen Türen,
abgedeckte oder aufklappbare bzw. einziehbare Trittbretter, oder Trittstufen mit Belegungsrückmeldung im Führerstand (Trittkontakte).
Für bestehende Fahrzeuge siehe AB 83.1.
Seite 1: [3] Gelöscht Oprecht Hanspeter 06.05.2011 15:18:00
Zielwert: Niveaudifferenz maximal 3 cm und Spaltbreite maximal 5 cm Toleranzbereich: von Niveaudifferenz maximal 3 cm und Spaltbreite maximal 7 cm bis Niveaudifferenz maximal 5 cm und Spaltbreite maximal 5 cm
Seite 1: [4] Gelöscht Thomas Gedeon 08.04.2011 18:50:00
Für allfälliges Rangierpersonal müssen auf den Fahrzeugen je nach Verständigungsmöglichkeiten (z.B. Funk) und Sichtverhältnissen geeignete Standorte vorhanden sein.
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