AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 2

Abschnitt: Wagen der Adhäsionsbahnen

Artikel: Türen Ausgabe: 01.07.2010

(AB 66.1)

Bei Fahrzeugen, die in unbegleiteten Zügen eingesetzt werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Keine Festhaltemöglichkeiten aussen bei geschlossenen Türen,

abgedeckte oder aufklappbare bzw. einziehbare Trittbretter, oder Trittstufen mit Belegungsrückmeldung im Führerstand (Trittkontakte).

Für bestehende Fahrzeuge siehe AB 83.1.

Seite 1: [3] Gelöscht Oprecht Hanspeter 06.05.2011 15:18:00

Zielwert: Niveaudifferenz maximal 3 cm und Spaltbreite maximal 5 cm Toleranzbereich: von Niveaudifferenz maximal 3 cm und Spaltbreite maximal 7 cm bis Niveaudifferenz maximal 5 cm und Spaltbreite maximal 5 cm

Seite 1: [4] Gelöscht Thomas Gedeon 08.04.2011 18:50:00

Für allfälliges Rangierpersonal müssen auf den Fahrzeugen je nach Verständigungsmöglichkeiten (z.B. Funk) und Sichtverhältnissen geeignete Standorte vorhanden sein.

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