AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 258Fedlex · Vorlage
Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 1
Abschnitt: Wagen der Adhäsionsbahnen
Artikel: Türen Ausgabe: 02.07.2006
Gelöscht: <#>Im Wageninnern AB 66.1 ist an jeder Türe, möglichst auf
Augenhöhe, folgender Hinweis
1. Für die Anforderungen an Fahrgastüren bezüglich Konstruktion und Betrieb ist die anzubringen:¶
SN EN 14752 anzuwenden. <#>Bei ferngesteuerten Türen:
"Nicht anlehnen",¶
2. Türen müssen sich aussen für Sehbehinderte erkennbar von der übrigen Aussenseite <#>bei von Hand zu öffnenden
abheben. Dabei muss die Form der Türe erkennbar sein. Türen: "Nicht öffnen während der Fahrt".¶
3. Die Anforderungen an die Türöffnungstasten sind in der Verordnung des UVEK über <#>Beim Schliessen handbetätig-
die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentli- ter Einstiegtüren muss ein doppelchen Verkehrs (VAböV)1 festgehalten. ter Verschluss selbsttätig wirksam werden.¶
4. Automatische Abteil- und Übergangstüren müssen blindengerecht und in den Roll- <#>Je nach Ausführung der Türen
sind Schutzvorrichtungen gegen stuhlbereichen rollstuhlgerecht ausgeführt werden: Reaktion auf Führhund bzw. Roll- das Einklemmen von Körperteilen stuhl, nicht völlig geräuschlos. in Form von Abdeckungen (Scharnierseite) oder elastischer Partien
5. Haltestangen müssen zweckmässig gestaltet und angeordnet sowie kontrastrierend anzubringen.¶
zum Hintergrund ausgeführt sein. Im Fahrzeuginnern sind beidseits der Türen senk-
rechte Haltestangen anzubringen. Die Vorräume sind mit durchgehenden Haltestan- Gelöscht:<#>Türgriffe und Haltestangen müssen zweckmäsgen oder einzelnen Festhaltemöglichkeiten auszurüsten, die sich in möglichst lücken- sig gestaltet und angeordnet sowie los voneinander erreichbaren Abständen befinden. kontrastrierend zum Hintergrund ausgeführt sein. Im Fahrzeugin-
6. Rollstuhl- und Rollatorzugang nern sind beidseits der Türen senk-
rechte Haltestangen anzubringen. 6.1 Grundsätzlich ist der autonome Zugang für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator Die Vorräume sind mit durchge-
bei mindestens einem definierten Einstieg pro Zug zu gewährleisten. Diese Einstiege henden Haltestangen oder einzelsollen aussen am Fahrzeug mit einem Rollstuhl-Piktogramm gekennzeichnet sein, nen Festhaltemöglichkeiten auszuwenn dies betrieblich sinnvoll ist. rüsten, die sich in möglichst lückenlos voneinander erreichbaren 6.1.1 Der Ein- und Ausstieg für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator ist zu gewährleis- Abständen befinden.¶
ten, indem bei der konstruktiven Gestaltung der Abstände zwischen der Perronkante Gelöscht: <#>Trittstufen sind und der Aussenkante der Spaltminimierung (z.B. Klapp- bzw. Schiebetritt, Ver- mit einem gleitsicheren Belag zu schleissleiste), oder, falls keine Spaltminimierung vorhanden, der Einstiegskante des versehen und sollen stets gut Fahrgastraums der folgende Wertepaar-Bereich eingehalten wird: sichtbar sein.¶
<#>Bewegliche Trittbretter, deren Zielwert: Niveaudifferenz maximal 3 cm und Spaltbreite maximal 5 cm Bewegung nicht mechanisch Toleranzbereich: von Niveaudifferenz maximal 3 cm und Spaltbreite maximal 7 cm zwangsläufig mit jener der Türflü-... [1]
bis Niveaudifferenz maximal 5 cm und Spaltbreite maximal 5 cm.2
Gelöscht:
Dabei sind Muldensituationen (Schiebetritt tiefer als Perronkante und Einstiegskante Gelöscht: 1
des Fahrgastraums) möglichst zu vermeiden. Zudem sind Situationen, bei denen ein
Gelöscht: <#>Bei ferngesteuert Rollstuhl mit einem Radstand (bezogen auf die Standebene) von 40 cm Referenzlän- zu öffnenden Türen muss die Freige eine Neigung von 18% übersteigt, nicht zulässig (Kippgefahr). gabe seitenselektiv erfolgen. Die... [2]
6.1.2 Für Rollstuhlfahrende muss ansonsten der autonome Zugang vom Perron ins Fahr- Gelöscht:<#>Rollstuhlgängige
zeug mittels einer Rampe gewährleistet werden. Die Rampenneigung darf dabei ma- Türen müssen mindestens 80 cm breit sein.¶
ximal 12% betragen. <#>Rollstuhl- und Rollatorzugang¶
6.2 Kann der autonome Zugang nicht gewährleistet werden, so erbringen die Unterneh- Gelöscht: <#>Zielwert: Ni-
men des öffentlichen Verkehrs insbesondere für Rollstuhlfahrende die erforderliche veaudifferenz maximal 3 cm und Hilfestellung durch den Einsatz von Personal und den nötigen Hilfsmitteln (z.B. mobi- Spaltbreite maximal 5 cm¶...[3] le Lifte, fahrzeuggebundene Hublifte, Rampen). Werden dabei Rampen eingesetzt, Gelöscht: oder
so darf die maximale Neigung 18% betragen (ansonsten Kippgefahr). Gelöscht: Rollstuhllifte
Gelöscht: Rollstuhlrampen
Gelöscht: ¶
<#>Für allfälliges Rangierpersonal müssen auf den Fahrzeugen je 1 SR 151.342 nach Verständi- ... [4]