AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG zu Art.:66
Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 1 Abschnitt: Wagen der Adhäsionsbahnen Artikel: Türen Ausgabe: 02.07.2006
AB 66.2
1. Offene oder nicht zuverlässig geschlossene Einstiegtüren müssen vom Triebfahr- Gelöscht: Als ferngesteuert
gelten seitliche Einstiegtüren, wenn
zeugführer festgestellt werden können. sie wie folgt gesteuert und betätigt
werden:¶
2. Sofern es betrieblich als notwendig erscheint, ist das Wegfahren der Zugskompositi-
Schliessen:¶
on mit geöffneten oder unverriegelten Türen vom Bahnsteig durch technische Mittel Betätigung motorisch, Steuerung (z.B. Schaltungsabhängigkeit) zu verhindern. Bei Störungen an der Anlage darf diese vom Führerstand aus;¶ Abhängigkeit zur Aufrechterhaltung des Betriebes aufhebbar sein. Betätigung motorisch, Steuerung
durch eine Einrichtung, die auf jede
3. Bei begleiteten Zügen kann auf die Überwachung gemäss Bst. a der Verordnung ver- Türe zichtet werden (z.B. beim UIC-System). einzeln wirkt;¶ Fortsetzung Blatt Nr. 2 Betätigung motorisch: Steuerung
mittels Dienstschalter durch Zug- oder Stations-
personal. ¶
Öffnen:¶
Betätigung motorisch, Steuerung vom Führerstand aus;¶
Betätigung motorisch, Steuerung durch den Reisenden nach Freigabe vom Führer-
stand aus; ¶
Betätigung von Hand, durch den Reisenden nach Freigabe (Entriegelung) vom
Führerstand aus.¶
Die Steuerung kann umschaltbar auf die eine oder andere Betriebsart ausgeführt sein.¶
Falls Türen von Hand geöffnet werden müssen, soll dies ohne Besteigen von Trittbrettern direkt vom Bahnsteig aus erfolgen können.¶
Ist eine solche Anordnung ausnahmsweise nicht möglich, so ist dafür zu sorgen, dass vom Führerstand aus festgestellt werden kann, wenn sich bei verriegelter Türe Reisende auf einem Trittbrett aufhalten.¶
AB 66.2.a¶
Gelöscht: Bei Störungen an der Anlage darf diese Abhängigkeit zur Aufrechterhaltung des Betriebes aufhebbar sein.¶
Gelöscht: ¶
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