AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Blatt Nr.: 24
Bauten an, über und unter der Eisenbahn
Ausgabe: 01.07.2012
9.4 Für Fabrikationsgebäude mit Tragwerkselementen neben Streckenabschnitten mit
Weichen ist eine Aufklassierung des Bauwerks in die Klasse B zwingend, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- erlaubte Geschwindigkeit: V ≥ 100 km/h
- Verkehrsaufkommen: ≥ 120 Züge/Tag
- Personendichte im häufig mehr als 10 Personen in unmittelbar
Gebäude: neben der Bahn liegenden Räumen
10 Bauliche und konstruktive Anforderungen
10.1 Anprallgefährde Tragwerkselemente
10.1.1 Wandscheiben
Mindestabmessungen Bauwerksklasse A Bauwerksklasse B
11
min. Wanddicke Bmin 0,80 m (0,60 m) 0,60 m (0,40 m)
geom. Wanddicke Bgeo Bgeo ≥ L/4 Bgeo ≥ L/4
min. Wandlänge Lmin Lmin ≥ H/2 Lmin ≥ H/2
1)Klammerwerte gelten für Bauteile neben Meter- und Spezialspurbahnen
B: Dicke der Wandscheibe, rechtwinklig zur Gleisachse gemessen
L: Länge der Wandscheibe, parallel zur Gleisachse gemessen
H: Höhe der Wandscheibe (zwischen OK Fundament und UK zu tragendem Bauteil)
Tabelle 17: Mindestabmessungen für Wandscheiben
10.1.2 Stützen
10.1.2.1 An Eisenbahnstrecken mit Normalspurbahnverkehr und V > 80 km/h dürfen Stützen in
Stahlbeton folgende Querschnittsabmessungen nicht unterschreiten:
Querschnittsform Mindestabmessung
rund Ø ≥ 1,20 m
quadratisch (s x s) Seitenlänge ≥ 1,20 m
rechteckig (a x b) a ≥ 0,80 m / b ≥ 2,5a
Tabelle 18: Mindestabmessungen für Stützen in Stahlbeton
Für Stützen aus anderen Materialien sind die Mindestabmessungen nach den Erfordernissen der zu berücksichtigenden Bemessungssituationen festzulegen.