AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Blatt Nr.: 24

Bauten an, über und unter der Eisenbahn

Ausgabe: 01.07.2012

9.4 Für Fabrikationsgebäude mit Tragwerkselementen neben Streckenabschnitten mit

Weichen ist eine Aufklassierung des Bauwerks in die Klasse B zwingend, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

- erlaubte Geschwindigkeit: V ≥ 100 km/h

- Verkehrsaufkommen: ≥ 120 Züge/Tag

- Personendichte im häufig mehr als 10 Personen in unmittelbar

Gebäude: neben der Bahn liegenden Räumen

10 Bauliche und konstruktive Anforderungen

10.1 Anprallgefährde Tragwerkselemente

10.1.1 Wandscheiben

Mindestabmessungen Bauwerksklasse A Bauwerksklasse B

11

min. Wanddicke Bmin 0,80 m (0,60 m) 0,60 m (0,40 m)

geom. Wanddicke Bgeo Bgeo ≥ L/4 Bgeo ≥ L/4

min. Wandlänge Lmin Lmin ≥ H/2 Lmin ≥ H/2

1)Klammerwerte gelten für Bauteile neben Meter- und Spezialspurbahnen

B: Dicke der Wandscheibe, rechtwinklig zur Gleisachse gemessen

L: Länge der Wandscheibe, parallel zur Gleisachse gemessen

H: Höhe der Wandscheibe (zwischen OK Fundament und UK zu tragendem Bauteil)

Tabelle 17: Mindestabmessungen für Wandscheiben

10.1.2 Stützen

10.1.2.1 An Eisenbahnstrecken mit Normalspurbahnverkehr und V > 80 km/h dürfen Stützen in

Stahlbeton folgende Querschnittsabmessungen nicht unterschreiten:

Querschnittsform Mindestabmessung

rund Ø ≥ 1,20 m

quadratisch (s x s) Seitenlänge ≥ 1,20 m

rechteckig (a x b) a ≥ 0,80 m / b ≥ 2,5a

Tabelle 18: Mindestabmessungen für Stützen in Stahlbeton

Für Stützen aus anderen Materialien sind die Mindestabmessungen nach den Erfordernissen der zu berücksichtigenden Bemessungssituationen festzulegen.