AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Blatt Nr.: 25

Bauten an, über und unter der Eisenbahn

Ausgabe: 01.07.2012

10.2 Fahrzeuglenkende Leiteinrichtungen

10.2.1 Leitkante

10.2.1.1 Leitkanten sind in der Regel als erdhinterfüllte Stützkonstruktionen in Stahlbeton aus-

zubilden. Sie dürfen keine starren oder formschlüssigen Verbindungen zu anprallgefährdeten Tragwerkselementen aufweisen.

aLW aU

HLW

Bild 10: Anordnung von Leitkanten

10.2.1.2 Damit Leitkanten ihre Funktion erfüllen können, sind folgende Bauhöhen und Abstände

zwischen Leitkante und Gleisachse einzuhalten:

Bauhöhe ü. aLW [m]

Bahnart SOK

H [m] min. max. Regelfall LW

Normalspur (im Perronbereich) 0,55 gemäss 2,50 2,20 Anforde-

Normalspur (im Streckenbereich) 0,76 rungen aus 2,50 2,20 Lichtraum-

Meter- und Spezialspur 0,35 profil 2,30 2,00

Tabelle 19: Abstände zwischen Gleisachse und Leitkanten

10.2.1.3 Zwischen der Unterstützung und der gleisseitigen Begrenzung der Leitkante sind fol-

gende Abstände einzuhalten:

- an Normalspurbahnstrecken: aU ≥ 1,30 m

- an Meter- und Spezialspurbahnstrecken: aU ≥ 1,00 m

10.2.1.4 Die Länge von Leitkanten ergibt sich aus der Lage der zu schützenden Unterstützung

und der kritischen Distanz resp. der Lage der massgebenden Weiche (vgl. Bild 5).