AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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Blatt Nr.: 25
Bauten an, über und unter der Eisenbahn
Ausgabe: 01.07.2012
10.2 Fahrzeuglenkende Leiteinrichtungen
10.2.1 Leitkante
10.2.1.1 Leitkanten sind in der Regel als erdhinterfüllte Stützkonstruktionen in Stahlbeton aus-
zubilden. Sie dürfen keine starren oder formschlüssigen Verbindungen zu anprallgefährdeten Tragwerkselementen aufweisen.
aLW aU
HLW
Bild 10: Anordnung von Leitkanten
10.2.1.2 Damit Leitkanten ihre Funktion erfüllen können, sind folgende Bauhöhen und Abstände
zwischen Leitkante und Gleisachse einzuhalten:
Bauhöhe ü. aLW [m]
Bahnart SOK
H [m] min. max. Regelfall LW
Normalspur (im Perronbereich) 0,55 gemäss 2,50 2,20 Anforde-
Normalspur (im Streckenbereich) 0,76 rungen aus 2,50 2,20 Lichtraum-
Meter- und Spezialspur 0,35 profil 2,30 2,00
Tabelle 19: Abstände zwischen Gleisachse und Leitkanten
10.2.1.3 Zwischen der Unterstützung und der gleisseitigen Begrenzung der Leitkante sind fol-
gende Abstände einzuhalten:
- an Normalspurbahnstrecken: aU ≥ 1,30 m
- an Meter- und Spezialspurbahnstrecken: aU ≥ 1,00 m
10.2.1.4 Die Länge von Leitkanten ergibt sich aus der Lage der zu schützenden Unterstützung
und der kritischen Distanz resp. der Lage der massgebenden Weiche (vgl. Bild 5).