Vorlage
Vernehmlassung 2010/11: Änderung der Lärmschutz-Verordnung · 10 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage
Lärmschutz-Verordnung AS 20??
Dabei bedeutet:
Lr Beurteilungspegel für den Lärm von militärischen Waffen-, Schiess- und
Übungsplätzen;
T Beurteilungszeit in Sekunden = 52 Wochen · 5 Tage · 12 Stunden · 60
Minuten · 60 Sekunden;
Lr1 Teilbeurteilungspegel aller Schiessereignisse während eines Jahres im
Zeitraum von Montag bis Freitag, 07 bis 19 Uhr;
halb des Zeitraums von Montag bis Freitag, 07 bis 19 Uhr;
Lr2 Teilbeurteilungspegel aller Schiessereignisse während eines Jahres ausser- K15
K215
32 Ermittlung des Schiessbetriebs
1 Bei bestehenden militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen sind die Schusszahlen aus Erhebungen über drei Jahre zu ermitteln.
2 Fehlen bei bestehenden militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen Angaben über Schusszahlen oder werden solche Anlagen neu erstellt oder geändert, wird die Schusszahl anhand von Prognosen über die künftige Nutzung bestimmt.
4 Belastungsgrenzwerte für den Lärm von Helikoptern auf militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen
41 Belastungsgrenzwerte in L max
Für den Lärm von Helikoptern auf militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen gelten die nachfolgenden Belastungsgrenzwerte in L max:
Empfindlichkeitsstufe Planungswert Immissionsgrenzwert Alarmwert
(Art. 43)
L max in dB(A) L max in dB(A) L max in dB(A)
I 70 7585
II 75 8090
III 80 8590
IV 85 9095