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Vernehmlassung 2010/11: Änderung der Lärmschutz-Verordnung · 10 Seiten

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Lärmschutz-Verordnung AS 20??

Dabei bedeutet:

Lr Beurteilungspegel für den Lärm von militärischen Waffen-, Schiess- und

Übungsplätzen;

T Beurteilungszeit in Sekunden = 52 Wochen · 5 Tage · 12 Stunden · 60

Minuten · 60 Sekunden;

Lr1 Teilbeurteilungspegel aller Schiessereignisse während eines Jahres im

Zeitraum von Montag bis Freitag, 07 bis 19 Uhr;

halb des Zeitraums von Montag bis Freitag, 07 bis 19 Uhr;

Lr2 Teilbeurteilungspegel aller Schiessereignisse während eines Jahres ausser- K15

K215

32 Ermittlung des Schiessbetriebs

1 Bei bestehenden militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen sind die Schusszahlen aus Erhebungen über drei Jahre zu ermitteln.

2 Fehlen bei bestehenden militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen Angaben über Schusszahlen oder werden solche Anlagen neu erstellt oder geändert, wird die Schusszahl anhand von Prognosen über die künftige Nutzung bestimmt.

4 Belastungsgrenzwerte für den Lärm von Helikoptern auf militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen

41 Belastungsgrenzwerte in L max

Für den Lärm von Helikoptern auf militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen gelten die nachfolgenden Belastungsgrenzwerte in L max:

Empfindlichkeitsstufe Planungswert Immissionsgrenzwert Alarmwert

(Art. 43)

L max in dB(A) L max in dB(A) L max in dB(A)

I 70 7585

II 75 8090

III 80 8590

IV 85 9095