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Vernehmlassung 2010/11: Änderung der Lärmschutz-Verordnung · 10 Seiten
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Lärmschutz-Verordnung AS 20??
Abschnittstitel vor Art. 46
2. Abschnitt: Geoinformation
Art. 46 Sachüberschrift und Abs. 2
Art. 46
2 Das Bundesamt für Umwelt führt eine nationale Übersicht über die Lärmbelastung. Es veröffentlicht eine georeferenzierte Darstellung der Lärmbelastung insbesondere für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm sowie für den Lärm von militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen. Es aktualisiert diese Darstellung periodisch.
Abschnittsnummer vor Art. 47
3. Abschnitt: Übergangsbestimmungen
Art. 48
Aufgehoben
Art. 48a Abs. 2
2Die Beitragszusicherungen nach Absatz 1 erlöschen am 1. Januar 2015, wenn bis dahin:
a. die projektierten Massnahmen noch nicht ausgeführt wurden, oder
b. die Kosten für die ausgeführten Massnahmen dem Bundesamt für Umwelt noch nicht in Rechnung gestellt wurden.
II
1 Die Anhänge 2, 5 und 7 werden gemäss Beilage geändert.
2 Die Verordnung erhält den zusätzlichen Anhang 9 gemäss Beilage.
III
Anhang 1 der Verordnung über Geoinformation vom 21. Mai 20086 wird wie folgt geändert: