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Vernehmlassung 2010/11: Änderung der Lärmschutz-Verordnung · 10 Seiten

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Lärmschutz-Verordnung AS 20??

Abschnittstitel vor Art. 46

2. Abschnitt: Geoinformation

Art. 46 Sachüberschrift und Abs. 2

Art. 46

2 Das Bundesamt für Umwelt führt eine nationale Übersicht über die Lärmbelastung. Es veröffentlicht eine georeferenzierte Darstellung der Lärmbelastung insbesondere für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm sowie für den Lärm von militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen. Es aktualisiert diese Darstellung periodisch.

Abschnittsnummer vor Art. 47

3. Abschnitt: Übergangsbestimmungen

Art. 48

Aufgehoben

Art. 48a Abs. 2

2Die Beitragszusicherungen nach Absatz 1 erlöschen am 1. Januar 2015, wenn bis dahin:

a. die projektierten Massnahmen noch nicht ausgeführt wurden, oder

b. die Kosten für die ausgeführten Massnahmen dem Bundesamt für Umwelt noch nicht in Rechnung gestellt wurden.

II

1 Die Anhänge 2, 5 und 7 werden gemäss Beilage geändert.

2 Die Verordnung erhält den zusätzlichen Anhang 9 gemäss Beilage.

III

Anhang 1 der Verordnung über Geoinformation vom 21. Mai 20086 wird wie folgt geändert:

6 SR 510.620