Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten
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Der Bundesrat orientiert sich an einer Langfristperspektive für die Bahn. Sie wird im nachfolgenden Kapitel 1.5.1.3 beschrieben. Die vom Bundesrat in dieser Vorlage unterbreitete Anpassung des Eisenbahngesetzes zeigt die Zielsetzung einer Weiterentwicklung der Infrastruktur im Rahmen einer Langfristperspektive auf.
Ausgerichtet auf diese Langfristperspektive legt der Bundesrat mit dieser Vorlage
das strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) vor. Es
enthält ein umfassendes Angebots- und Ausbauprogramm im Umfang von rund 42.6 Milliarden Franken für SBB und Privatbahnen und reicht bis in den Zeitraum 2040/50. Es wird entsprechend der gesellschaftlichen und verkehrlichen Entwicklung periodisch nachgeführt. Dieses Programm wird in Kapitel 1.5.2 dargestellt. Grundlage dafür sind die Arbeiten für das vom Bundesrat am 18. Dezember 2008 in Aussicht gestellte Projekt Bahn 2030. Damit setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments um, nach ZEB eine weitere Vorlage zum Bahnausbau vorzulegen (Art. 10 ZEBG).
Das STEP wird in Ausbauschritte unterteilt. Die ersten drei bis vier lassen sich bis etwa 2040 realisieren. Für die Finanzierung dieser Ausbauschritte sieht das Finanzierungskonzept des BIF genügend Mittel vor. Der Bundesrat wird dem Parlament etwa alle vier bis acht Jahre eine diesbezügliche Botschaft unterbreiten. Dank dieses schrittweisen Vorgehens ist es möglich, beim zukünftigen Ausbau der Bahn immer wieder auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren.
Mit der nun zur Diskussion stehenden Vorlage schlägt der Bundesrat auch einen Ausbauschritt 2025 mit Realisierungszeithorizont 2025 vor. Die darin enthaltenen Projekte sollen mit einem Verpflichtungskredit im Umfang von 3.5 Milliarden Franken aus dem BIF finanziert werden (vgl. Kapitel 1.5.3). Für einen weiteren Ausbauschritt bis 2030 werden voraussichtlich rund 5 bis 6 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Dieser weitere Ausbauschritt ist aber nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Der Bundesrat wird dem Parlament zudem in jeder Legislaturperiode einen Bericht über den öffentlichen Verkehr unterbreiten. Dieser enthält den Stand des Ausbaus, allfällig notwendige Anpassungen des strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) und Vorschläge zum nächsten beabsichtigten Ausbauschritt. So ist das Parlament jederzeit in der Lage, die skizzierte „rollende Planung“ beim Ausbau der Schieneninfrastruktur mitzugestalten.
1.5.1.3 Basis: Langfristperspektive für die Bahn
Der Bundesrat will die Standortattraktivität der Schweiz erhalten und verbessern. Zudem will er die räumliche, wirtschaftliche und touristische Entwicklung nachhaltig gestalten. Dazu hat der Bundesrat eine Langfristperspektive für die Bahn entwickelt (vgl. auch Abbildung 7).
Die vom Bundesrat angestrebte Entwicklung für das schweizerische Bahnnetz umfasst drei Schritte:
1. Etablierung und Vervollständigung des Knotensystems mit einem integrierten Taktfahrplan.
2. Erhöhung des Taktes, mit dem Züge Bahnhöfe bedienen und Erweiterung der Kapazitäten.
3. Erhöhung der Geschwindigkeit auf ausgewählten Strecken.